Habe schon mehrfach in der Stadt gesehen, dass Fahrzeughalter gerade noch kamen, als ihr Auto schon fast auf dem Abschleppwagen stand. Wie ist das in solchen Fällen - ein Bekannter meinte, es ändert nichts an der Tatsache, man muß das gleiche bezahlen, wie wenn es wirklich weg gewesen wäre. Man spart sich den Ärger es irgendwo in der Prärie zu holen - das ist alles. Wie sieht es aus! Kam schon mal jemand in diese Situation?
So kenne ich das auch. Steht da aber sowieso eine ganze Reihe Autos, die noch abgeschleppt werden sollen (ist ja in der Stadt häufiger so), dann braucht man nichts zahlen. Der Abschleppwagen ist ja nicht vergeblich gekommen.

Ja, aber nicht für das nicht erfolgte Abschleppen, sondern für die "Anfahrt". Das sollte ein unterschied sein, im Zweifelsfall wird ein guter Advokat das heraus bekommen.
richtig,die An.-und Abfahrt des Abschleppunternehmens und das Knöllchen muß bezahlt werden.