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Auto fast abgeschleppt - muß man trotzdem den vollen Abschleppreis bezahlen?

gefragt von aaron am 08.05.2007 um 21:36 Uhr

Habe schon mehrfach in der Stadt gesehen, dass Fahrzeughalter gerade noch kamen, als ihr Auto schon fast auf dem Abschleppwagen stand. Wie ist das in solchen Fällen - ein Bekannter meinte, es ändert nichts an der Tatsache, man muß das gleiche bezahlen, wie wenn es wirklich weg gewesen wäre. Man spart sich den Ärger es irgendwo in der Prärie zu holen - das ist alles. Wie sieht es aus! Kam schon mal jemand in diese Situation?


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anonym
beantwortet von smatzen am 8. Mai 2007 21:48
4x
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So kenne ich das auch. Steht da aber sowieso eine ganze Reihe Autos, die noch abgeschleppt werden sollen (ist ja in der Stadt häufiger so), dann braucht man nichts zahlen. Der Abschleppwagen ist ja nicht vergeblich gekommen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 9. Mai 2007 00:25
2x
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In der Regel zahlt man.


Questor
beantwortet von Questor am 9. Mai 2007 09:59
1x
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Ja, aber nicht für das nicht erfolgte Abschleppen, sondern für die "Anfahrt". Das sollte ein unterschied sein, im Zweifelsfall wird ein guter Advokat das heraus bekommen.


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 11. Mai 2007 23:16
1x
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Ja das muss bezahlt werden.


anonym
beantwortet von Kaktuspink am 9. Mai 2007 15:32
0x
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richtig,die An.-und Abfahrt des Abschleppunternehmens und das Knöllchen muß bezahlt werden.








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