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"Auto"-Fahrrad-Rechtsfrage

Frage von huetti2006 huetti2006

Hallo erstmal, und zwar habe ich ein "Autofahrrad" wie das Ferdinand GT3 RS welches auf dem Foto zu sehen ist gebaut, und jetzt würde ich gerne wissen ob es erlaubt ist auf der Straße damit zu fahren (in Deutschland, Bayern). Ich schaffe damit ca. konstante 30 km/h und ich denke dass es kein Problem sein sollte, da es ja eigentlich nur ein überbreites Fahrrad ist.

Wenn es möglich ist wären mir Antworten mir Belegen sehr gelegen, da ich in keinen Rechtsstreit geraten möchte.

Für eure Antworten danke ich Euch im Vorraus.

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Antworten (4)

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    Antwort von CaptainSpoke CaptainSpoke

    Du darfst mit dem Autofahrrad fahren, wenn es der StVZO entspricht. Dazu zählen neben den Speichenreflektoren auch Reflektoren vorne. Wahlweise gehen auch Leuchtstreifen an den Reifen. Beachte: Der Reflektor hinten (auch vorgeschrieben) muss mind. 40cm über dem Boden abgebracht werden. Geht das überhaupt beim dem Ferdinant GTS? BTW: Bei 2 Rädern pro Achse muss das Fahrrad nicht mehr die vorgeschriebenen Fahrradwege benutzen...

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    Antwort von jobul jobul

    Es gibt kein Gesetz, dass es verbietet, mit langsamen Fahrzeugen (Ochsenkarren) Straßen zu benutzen. Erst wenn du schneller als 6 Kmh bist, brauchst du eine Genehmigung für motorbetriebene Fahrzeuge. Du kannst also, wenn du die zulässige Breite nicht überschreitest, auch mit einem muskelbetriebenen Porsche Straßen benutzen. Natürlich nicht solche, die nur für Motorfahrzeuge zugelassen sind.

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    Antwort von Johnnybln Johnnybln

    Außer auf Autobahnen solltest Du mit Deinem "Autofahrrad" insbesondere im bayrischen Raum viel Freude haben.

    ... der heutige Berich über den Zustand des Bildungssystems in Deutschland bekommt im Zusammenhang mit Deiner Frage eine völlig neue Richtung für mich, Mach weiter so, es wird schon werden ;-)

    Ein Tipp evtl. noch: Die Vergrößerung der Glasflächen der Rückspiegel macht es sicher leichter, die Annäherung eines Pflegers zu bemerken.

    MfG.

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    Antwort von Friedenslicht Friedenslicht

    Belege hab ich dafür nicht, aber meines Wissens nach darf man damit auf der Straße fahren, solange es verkehrssicher ist, sprich Licht, Reflektoren usw. hört sich dumm an, aber auch so ein großes Ding muss Reflektoren haben.

    Frag doch einfach mal bei der örtlichen Polizei nach, die müsste das doch wissen.

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