Wer das linke Bein verletzt hat und nicht kuppeln muss – also Automat fährt –, darf fahren. Ausser, der Gips behindert beim Bedienen. Im Strassenverkehrsgesetz steht in Artikel 31: «Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Wer nicht über erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig.» Im Klartext: Fahren darf nur, wer das Auto mit Verletzung so sicher bedient wie ohne!
Wer das nicht kann und trotzdem fährt, der riskiert viel. Bereits bei einer Routinekontrolle droht eine Verzeigung – mindestens. Kommt es zum Crash, weil zum Beispiel der rechte Gipsfuss vom Bremspedal rutscht, dann gibt es Ausweisentzug. Und Autoversicherer werten derlei Vorkommnisse als grobfahrlässig. Daniel Cavelti, Pressesprecher Winterthur Versicherungen: «Die Kausalität muss gegeben sein: Passiert der Unfall wegen des Beinbruches, nehmen wir Regress.» Dann kann ein Bagatellunfall schnell einmal mehrere tausend Franken kosten. Ich hoffe das hilft Dir weiter.Gute Besserung
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