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Auto fahren trotz verletzung ?

Frage von Alex1991 Alex1991

Hallo leute,

ich habe eine frage und zwar bin ich seid 1,5 wochen wegen eines bänderanrisses im sprunggelenk krankgeschrieben muss aber ab und zu einkaufen fahren nun meine frage darf ich trotzdem auto fahren ? wenn mich die verletzung nicht behindert oder nich ?

bitte nur antworten wer sich sicher ist

danke gruß alex

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Antworten (6)

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    Antwort von Margosto Margosto

    Wenn Dich die Verletzung beeinträchtigt darfst du nicht fahren. Außerdem kann es im Falle eines Unfalles sein, daß die Versicherung nichts bezahlt.

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    Antwort von Benny27 Benny27

    Es ist nicht vorgeschrieben, wann man in der Lage zu fahren ist und wann nicht (Krankheitsbedingt; beim Alkohol etc. ist es natürlich was anderes). Es heisst nur, man muss in der Lage sein sicher wie immer zu fahren.

    Ob man das kann muss man selbst entscheiden, schon eine leichte Verletzung oder KRankheit wie erkältung kann dazu führen, dass man nciht in der Lage ist.

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    Antwort von steffiHobbylos steffiHobbylos

    Dürfen oder nicht Dürfen, spielt hier keine erhebliche Rolle! Wenn Dein Fuß so gut verheilt is das du wieder Autofahren kannst, kannst Du es tun! Nur ist es ein Risiko--du kannst plötzlich ein schmerz bekommen und das Pedal nicht mehr durchtreten. Welcher Fuß es ist weiß ich nicht, aber der Rechte sollte es hoffentlich nicht sein...Denn das kann gefährlich werden!

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    Antwort von Chwasc Chwasc

    Wer das linke Bein verletzt hat und nicht kuppeln muss – also Automat fährt –, darf fahren. Ausser, der Gips behindert beim Bedienen. Im Strassenverkehrsgesetz steht in Artikel 31: «Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Wer nicht über erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig.» Im Klartext: Fahren darf nur, wer das Auto mit Verletzung so sicher bedient wie ohne!

    Wer das nicht kann und trotzdem fährt, der riskiert viel. Bereits bei einer Routinekontrolle droht eine Verzeigung – mindestens. Kommt es zum Crash, weil zum Beispiel der rechte Gipsfuss vom Bremspedal rutscht, dann gibt es Ausweisentzug. Und Autoversicherer werten derlei Vorkommnisse als grobfahrlässig. Daniel Cavelti, Pressesprecher Winterthur Versicherungen: «Die Kausalität muss gegeben sein: Passiert der Unfall wegen des Beinbruches, nehmen wir Regress.» Dann kann ein Bagatellunfall schnell einmal mehrere tausend Franken kosten. Ich hoffe das hilft Dir weiter.Gute Besserung

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    Antwort von tatjana9 tatjana9

    aber nur kurz bitte

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    Antwort von BEAFEE BEAFEE

    Laß es lieber !

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