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Auto fahren ohne Versicherungsschutz von einem Kumpel

gefragt von MickeyMouse20 am 05.03.2008 um 19:53 Uhr

Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem FAll weiterhelfen, darüber wär ich euch sehr dankbar!

Ist man Schuld wenn man NICHT Besitzer eines Autos ist, das auch nicht bei der Versicherung angemeldet ist, man aber den Fahrzeugbrief besitzt(aber nicht als Besitzer eingetragen ist) und ein anderer mit diesem Auto fährt und von der Polizei erwischt wird (wegen öfteren Falschparken)

wäre sehr dankbar..wenn sich jemand damti auskennt und mir bei dieser Frage weiterhelfen könnte, danke!


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DrLove
beantwortet von DrLove am 5. März 2008 19:56
2x
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der halter des fahrzeugs ist für gebrauch und missbrauch verantwortlich!
da du der halter bist, trägst du die verantwortung für das überlassen eines nicht versicherten automobils!

Kommentar von Rolfe am 5. März 2008 19:58

Wo steht, dass er der Halter ist?

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 5. März 2008 20:00

er besitzt den fahrzeugbrief, zu seinen gunsten sehe ich ihn damit als halter, ansonsten wäre er ein autodieb...

Kommentar von Rolfe am 5. März 2008 20:02

Er ist doch lediglich Besitzer eines nicht auf ihn ausgestellten Kfz-Briefes. Wenn er seinem Kumpel z.B. 2000 EUR für den Kauf des PkW geliehen hätte, wäre es nur normal, wenn er sich den auf seinen Kumpel ausgestellten Kfz-Brief als Darlehens-Sicherheit geben lässt...

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 5. März 2008 20:05

du glaubst tatsächlich noch an das gute im menschen, oder?!

Kommentar von Rolfe am 5. März 2008 20:15

Ja!

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 5. März 2008 20:31

sorry, aber: LOL


anonym
beantwortet von Rolfe am 5. März 2008 19:57
2x
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Nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes ist es für den Halter und den Fahrer strafbar, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig selber ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fahren oder aber jemanden fahren lassen. Der blosse Besitz des Kfz-Briefes, der noch dazu auf einen Dritten ausgestellt ist, ist rechtlich ohne Bedeutung. Eine Anstiftung kann aber trotzdem vorliegen, wenn Du jemanden anderen aufforderst, die o.g. Tat (Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung) zu begehen.



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