Hey, Ich bin heute 18 geworden und habe überlegt vlld mal mit dem Auto rum zu cruisen.. Leider ist die Versicherung vom Auto gar nicht für mich gültig.. Darf ich da td rumfarhen?
Antworten (8)
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
Leon97531Leon97531
Wenn du anhand deines Alters nicht in der Versicherung des Fahrzeuges genehmigt bist, und ein Unfall passiert, kann der Versicherungsnehmer mit einer Vertragsstrafe belegt werden, zahlen muss die Haftpflichtversicherung Schäden an anderen trotzdem.
Dies gilt auch bei Kasko Schäden am eigenen Fahrzeug. -
2Antwort von
TINIMIATINIMIA
Ja klar,mach mal.Wenn was passiert wirst Du Dein blaues Wunder erleben.Fragen gibts......
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1Antwort von
mallimalli
also entweder ist das auto verschert oder nicht! du meinst sicherlich die risikoeinstufung der versicherung! wenn dir ein verschuldeter unfall passiert wird die versicherung in jedem fall zahlen aber sie wird bei der prüfung von versicherungsnehmer risikobeiträge zurückfordern! im übrigen kann man auch einfach mal bei der versicherung anrufen und diese aussergewöhnliche fahrt anmelden in der regel genemigen sie das auch ohne zusatzkosten(ausser billigversicherer) lg und gutefahrt malli
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Fischkopp1Fischkopp1
Hast Du überhaupt einen gültigen Führerschein? Das ist viel wichtiger zu wissen. Wenn ja, dann frage ich mich, warum der Fahrlehrer so schlecht war? Wenn er keinen Schein hat, dann soll er fahren, sich erwischen lassen und ruhig eine 2jährige Sperre kassieren.
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VicinatorVicinator Jemand sollte dir echt mal einen Valiumzäpfchen überreichen! Ich frage eine ganz normale Frage und du reagierst total aggressiv darauf! Klar habe ich nen Führerschein, sonst wäre die Versicherungsfrage ja total überflüßig.
Kommentar von
Fischkopp1Fischkopp1 Diese Antwort habe ich ganz entspannt gegeben....fahr ruhig ohne Versicherungsschutz, mir völlig egal.
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manu73 Eine Kfz-Versicherung ist immer an das Auto gebunden nicht an den jeweiligen Fahrer. Wäre das Auto nicht versichert, darf es keinen Zentimeter gefahren werden. Du solltest natürlich eine gültige Fahrerlaubnis haben, denn Fahren ohne Führerschein ist strafbar. Wenn also, Auto versichert und du einen Führerschein hast, steht der Autofahrt nichts im Wege.
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gertrud43gertrud43
Ist es das Auto vom Freund oder den Eltern, wie auch immer , es muß bei der Versicherung angegeben sein das ein Fahranfänger das Auto auch nutzt! Die Versicherungsprämie ist dann minimal höher.
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Kasko-Schäden werden nur bei einer Vollkaskoversicherung übernommen. In diesem Fall...