Hi Strolchi09,
... sehr löblich, dass Du Deinem Nachbarn in seiner Notlage hilfst. Es gibt immer wenige Menschen, die soviel Nächstenliebe an den Tag legen. Super Einstellung ...
Was allerdings die möglichen Verstöße angehen, könnten zunächst folgende Ordnungswidrigkeiten (OWis) in Frage kommen (Quelle ist PersAuswG FeV, FzV, OWiG, StVG und BKat):
- Führerschein nicht dabei - 10 Euro - 0 Punkte
- auf Verlangen 1. nicht vorgelegt: 10 Euro - 0 Punkte
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fahrzeugschein) nicht dabei: 10 Euro - 0 Punkte
- auf Verlangen 3. nicht vorgelegt: 10 Euro - 0 Punkte
- Personalausweiskarte nicht dabei: 0 Euro
- auf Verlangen 5. nicht vorgelegt: 0 Euro
Was könnte nun die Polizei in einer Kontrolle für Massnahmen veranlassen:
- Deine Identität und Führerschein anhand Deiner gemachten Angaben vor Ort im Polizeisystem überprüfen
- Deine ID und FS zusammen mit Dir auf der Dienststelle überprüfen
- Deine ID und FS zusammen mit Dir bei Dir zu Hause überprüfen
- Haltereigenschaft/berechtigtes Fahren vor Ort überprüfen
- Überprüfung von 4. auf der Dienststelle zusammen mit Dir überprüfen
- Überprüfung von 4. beim Halter und zusammen mit Dir überprüfen
- bei 2., 3., 5., 6. kann das FZ vor Ort belassen, oder zum Zwecke der Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt und von einem beauftragten Abschleppdienst solange in Verwahrung genommen werden. Rechtsgrundlage wäre jedesmal das entsprechende LandesSOG.
- bei 1. und 4. kann die Polizei Dir im Anschluß an die Kontrolle eine sogenannte Kontrollaufforderung ausstellen, in welchem Du - mit Fristsetzung (in der Regel nicht mehr als 24 Stunden) - aufgefordert wirst, Führerschein und/oder Fahrzeugschein/Personalausweis bei der nächsten Polizeidienststelle vorzulegen. Eine Nichtbeachtung oder Fristüberschreitung wären dann Punkt 2. und 4. bei den OWis oben.
Im schlimmsten Falle müßtest Du 4 x 10 Euro bezahlen, für's Nichtdabeihaben und Nichtvorlegen, hättest eine "leicht unbequeme" Fahrt im Dienstfahrzeug frei (Dienststelle oder Wohnung, Halteranschrift) und hättest noch - neben dem Ärger des Halters - die Abschleppkosten und Taxikosten (für die Fahrt zum Fahrzeug) am Hals.
Wie kannst Du nun die Kosten/Folgen für Dich minimieren?
Nun, Führerschein/Zulassungspapiere dabei haben ist klar. Was aber wichtig ist, wäre z. Bsp. auch eine Bestätigung des Halters, dass Du sein Auto aufgrund einer Notlage berechtigt fahren darfst. Kopien von allen "Papieren (Zulassung, FS, ID)" können Anhaltspunkte geben, verhindern aber nicht die genannten OWis und die Massnahmen.
Erfahrungsgemäß können die Angaben und Berechtigungen über das Polizeisystem überprüft und vor Ort beendet werden. Wenn das System aber mal ausfällt, oder keine Recherche zuläßt, nun ... dann entscheidet der kontrollierende Beamte vor Ort. Auch was das Verwarnungsgeld angeht. Denn nicht die Polizei muss beweisen, dass Du derjeniege bist, der Du angibst zu sein, und einen Führerschein besitzt und berechtigt das Auto Deines Nachbarn fahren darfst - die Beweislast liegt in Form der unmittelbaren Vorlage der notwendigen Ausweise oder Berechtigungen nur bei Dir.
Ob Du aus "haftpflichtversicherungstechnischen" Gründen das Fahrzeug fahren darfst, solltest Du VOR der Fahrt mit diesem Fahrzeug abklären lassen. (s. Kommentar Reiswaffel87) Eine weitere Schwierigkeit, ob Du das FZ fahren darfst, sehe ich z. Bsp. auch darin, wenn es amtliche grüne Kennzeichen (Steuerbefreiung) hat. Eine Klärung könnte das Finanzamt, was die Steuerbefreiung erlassen hat, geben.
IdS
MrDirekt
Hallo MrDirekt, vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde, wenn du es erlaubst, deinen Beitrag ausdrucken und mir an die Pinwand nageln. Dann weiß ich immer bescheid. LG Strolchi09
Na, DAS ist ja mal was :-) Besser wie Stern und DH. Danke :-)
Aber nicht vergessen. Das alles KANN und MUSS nicht passieren :-) Jeder Fall ist individuell.
IdS
MrDirekt