Hatte meine Versicherung nicht zahlen können und wurde gekündigt...hatte dann noch eine Frist von vier wochen um die versicherung zu zahlen damit mein Versicherungsschutz weiter besteht. Hab ich auch eingehalten und bezahlt. Versicherrungsschutz besteht also weiter. meine Frist endete am 07.07.10. doch am 20.06.10 wurde mir das auto stillgelegt..muss ich die gebühren trotzdem bezahlen die da entstanden sind? Das kann doch nicht sein oder? meine versicherung wusste von der stilllegung garnichts...
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Auto entstempelt obwohl frist der Zahlung eingehalten wurde...
Frage von
Sternchen8788
Antworten (1)
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0Antwort von
RickyEURickyEU
Die Versicherung hat auch mit der Stillegung nicht direkt was zu tun. Sie macht lediglich eine Meldung an das Strassenverkehrsamt, daß dein Fahrzeug keine Versicherungschutz mehr hat.Die Frist, die dir noch gesetzt wurde , haben die nicht mitgeteilt.Somit ist das SVA davon ausgegangen, daß der Versicherungsschutz weg ist. Würde sagen, daß die Kosten und Gebühren zu einen Lasten gehen werden, da sich die Versicherung und das SVA an den korrekten Ablauf in diesem Fall gehalten haben.
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des is ja mal voll ungerecht..wegen dem scheiß muss ich schon gleich sagen kann ich jetz nicht mit meiner reisschüssel fahren weil die kennzeichen abgekratzt wurden..-.-