Vorweg: Ja, ich bin eine Frau und meine Fahrprüfung liegt gefühlte 50 Jahre zurück.Meine Frage: Wir wohnen in einer Sackgasse, eine Spur führt zur Straße runter, eine Spur führt hinauf. Unsere Seite wird zum Parken benutzt. Wenn man vor unserem Grundstück steht, ist unsere Auffahrt rechts, die zum linken Nachbarn links. Also 30 m Parkfläche am Stück. Wenn da nicht der böse Nachbar wäre. Dem seine Auffahrt liegt auf der anderen Straßenseite mittig von unseren. Er behauptet jetzt, daß man grundsätzlich auch nicht gegenüber von Einfahrten parken darf. Zukünftig wird er abschleppen lassen. Zugegeben, er ist für ihn eine totale Gurkerei, sein Auto auf sein Grundstück zu bringen. Nun meine Frage (aus reiner Neugier, ich mag meinen Nachbarn) hat er recht? Würde die Polizei wirklich abschleppen lassen? Danke schon mal für Eure Antworten!!!
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rolandnatzerolandnatze
wenn es für ihn eine totale Gurkerei ist, warum parkt ihr ihn dann zu ?es stimmt , daß auf engen Strassen auch die gegenüberliegende seite frei bleiben muss....§12 StVo Parken und Halten: 3) Das Parken ist unzulässig:3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,Link: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
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Nicht wir, sondern Besucher, Anwohner aus einem nahe liegenden Mietshaus. Aber vielen Dank für Deine Antwort!!!!