Ich bin mit Freunden drei Tage im Bike-Urlaub gewesen. Auf der Hinfahrt hatten wir jedoch das Problem, dass zu Beginn der Fahrt bei ca. 40 km/h sich der Dachgepäckträger löste , leicht über´s Dach rutschte und leichte Kratzer im Lack des Wagens verursachte. Wir haben ihn schließlich abmontiert und umgepackt. Soviel ich weiß, liegt ein Materialfehler vor, weil eine Schraube mit Verankerung gebrochen sind. Übernimmt die Versicherung den Schaden am Wagen?
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Welche Versicherung sollte für den Schaden aufkommen?
wenn es ein produkt ist, was mängelbehaftet ist, dann musst du eine Produkthaftungsklage inreichen und das wird ein langer und kostenspieleiger Weg..
alles andere kommt nicht in Frage
Kabark am 24. Juli 2008 09:28 Richtig.
Die Vollkasko würde zahlen. Allerding bedingt das die höhere Einstufung der SF Klassen.
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Fahrzeugteilversicherung) oder A.2.3 (Fahrzeugvollversicherung). Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Beitragsfrei mitversicherte Fahrzeugteile A.2.1.2 Soweit in A.2.1.3 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert: a) fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile, b) fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird, c) im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z.B. Sicherungen und Glühlampen), d) Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist, e) Planen, Gestelle für Planen (Spriegel), f) folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile: • ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung • Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze, • nach a bis f mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur.
Problem: Die Garantie des Dach-Gepäckträgers ist abgelaufen, ist halt schon so ein altes Ding.
Ich gaube bei Materialfehlern is das egal. Weiss das aber ned genau. Goggle dich mal durch. Vielleicht findest du was über Haftungs gesetze
Welche denn, liebe Jutta?