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auto blitzen

Frage von suffatze645 suffatze645

wurde geblitzt von hinten also kein foto vom fahrer kann ich also i-was dagegen tun ?

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Seltsam, war wahrscheinlich ein "fake-Blitz". Heute wird in D nur noch von vorne geblitzt oder gar nicht.

    In vielen anderen europäischen Staaten wird nach wie vor von hinten geblitzt, aber in diesen Ländern gilt dann meist auch die "Halterhaftung" - also, dass der Halter des Fahrzeugs für den Unfug verantwortlich ist, der mit einem auf ihn zugelassenen Fahrzeug angerichtet wird.

    Kommentar von EvilShark EvilSharkEvilShark

    es gibt jetzt aber schon blitzer die wie säulen aussehen, die blitzen beidseitig u. von hinten, entweder is er gefahren oder er schwärzt den an der gefahren is sonst bekommt er die strafe!!

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    kann ich also i-was dagegen tun ?

    Wenn überhaupt etwas kommen sollte in einem solchen Fall ohne einer Identifizierung vor Ort, kannst du bestreiten gefahren zu sein.
    Den Fahrer zu ermitteln liegt bei der Behörde, dies ist wenn der Fahrer nicht erkennbar ist nicht möglich.

    Dem Halter kann aber je nach Höhe des Geschwindigkeitsverstoß, das Führen eines Fahrtenbuches für eine bestimmte Zeit auferlegt werden bei Nichtermittlung des Fahrers.

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    Antwort von Anducar Anducar

    Nö. Wenn unklar ist, wer der Fahrzeugführer ist, muss der, auf den der Wagen angemeldet ist, hinhalten.

    Kommentar von suffatze645 suffatze645

    aber kann nicht nur der fahrer zur rechenschaft gezogen werden und nicht der halter ?

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Wenn unklar ist, wer der Fahrzeugführer ist, muss der, auf den der Wagen angemeldet ist, hinhalten.

    Unsinn, bei Geschwindigkeitsverstößen wird in Deutschland nur der Fahrer zur Verantwortung gezogen.

    Der Fahrzeughalter kann bei Nichtermittlung des Fahrers nicht für den Geschwindigkeitsverstoß belangt werden.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Ha ha da irrst du leider !! Der Halter ist verantwortlich für sein Fahrzeug

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Ha ha da irrst du leider !

    Wenn man keine Ahnung hat, am besten die Finger von der Tastatur lassen.

    Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nur im ruhenden Verkehr, also z.B. bei Parkverstößen.

    Aber dies ist jedem bekannt der sich auch nur ansatzweise damit auskennt, du kennst dich offensichtlich nicht aus.
    Aber immer wieder schön zu sehen wie manche sich selbst tapfer in die Pfanne hauen.

    Der Halter ist verantwortlich für sein Fahrzeug

    Aber nicht die damit begangenen Geschwindigkeitsverstöße, da ist allein der Fahrer verantwortlich.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ maikel196:

    Ich glaube das habe ich Dir, und einige Andere auch, schon 100mal erklärt das es im fließenden Verkehr keine Halterhaftung gibt!

    Kannst, oder willst Du es nicht kapieren?

    Mittlerweile hättest Du es auch selbst mal er-googlen können...

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Ja manche hier bei GF erstaunen einen mit einer sehr hohen Beratungsresistenz, oder halten sich für einen Forentroll und machen dies absichtlich.

    Eine andere Erklärung habe ich nicht für dieses seltsame Verhalten von meikel196

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    Antwort von Hamburgmario Hamburgmario

    wie hast du das denn geschafft?

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