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Auto-Betrug - was hab ich nun für Möglichkeiten?

Frage von mangoelfe mangoelfe

Hallo,

ich war heute in de Autowerkstatt, weil mir ein Unbekannter einen Kratzer in den Lack gemacht hat, und was dabei rausgekommen ist, ließ mir die Haare zu Berge stehen. Das Auto wurde vor 5 Jahren als Neufahrzeug gekauft. Doch heute hat ein netter Mann aus einer Autowerkstatt festgestellt, dass bereits die Motorhaube und der rechte Kotflügel lackiert wurden. Da das aber von uns nie gemacht wurde, muss das bereits vor dem Kauf stattgefunden haben. Es wurden auch weitere zerkratzte und kaputte Teile gefunden, die NICHT von uns verursacht worden sind. Als wir das Auto gekauft haben, haben wir uns schon über die enorm lange Wartezeit gewundert, 3 Monate später als der offizielle Termin. Das würde also bedeuten, dass das Auto, bevor wir es gekauft haben, schon einen enorm großen Schaden hatte, repariert wurde und uns dann trotzdem als Neufahrzeug verkauft wurde.
Kann sich vielleicht jemand vorstellen, ob man nach 5 Jahren gegen das Autohaus noch vorgehen kann? Das ist doch Betrug oder?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar! Lg, mangoelfe

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Antworten (10)

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    Antwort von Joe17 Joe17

    Es ist KEIN Betrug, sondern arglistige Täuschung! Hier kannst du den Kaufvertrag anfechten nach § 123 BGB. Die Frist dafür ist binnen Jahresfrist ab dem Zeitpunkt, ab dem der Getäuschte die Täuschung entdeckt hat (maximal aber 10 Jahre insgesamt) - steht alles im § 124 BGB! Ist also nicht verjährt! Die Beweislast tragt aber ihr! Mehr schreib ich erstmal nicht - kann aber weiter fachkundig Auskunft geben ...

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    Antwort von andreas48 andreas48

    die Ftrage wird und kann nur ein anwalt dir beantworten und dort solltest du dich hinwenden..

    wobei ich zugebe, dass nach 5 Jahren, das alles etwas schwierig wird..

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Leider finden sich immer wieder Opfer für solche Betrügereien. Laß' Dir die Schäden schriftlich genau beschreiben und gehe dann zu einem Fachanwalt. Hoffentlich kann man Dir nach der Zeit noch helfen!

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    Antwort von treulose treulose

    Natürich könnt ihr dagegen vorgehen und lass dir vom Sachbearbeiter aes quitieren. Im Übrigen sagt dir dein Anwalt in der Rechtsberatung mehr dazu

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    Antwort von mikolaj1234 mikolaj1234

    Ich würde den Werckstadtleuten keinen Wort glauben, denn es ist so eine masche um vertrauen zu gewinnen, und das die Kunden nochmals diese aufsuchen. In Deinen Fall hate er Pech beim lügen.

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    Antwort von tomgun tomgun

    Es muss nicht unbedingt ein Unfall gewesen sein. In den Werken werden kleine Lackschäden auch mal durch Neulackieren des Teils behoben. Die Fahrzeuge werden im Werk oft hin und her gefahren. Ausserdem stehen sie oft auf dem Warteplatz draussen bei Wind und Regen. Da kann schon mal ein Lackschaden entstehen, der dann noch im Werk behoben wird. Oder beim durchqueren des Werksgeländes gab es einen kleinen Steinschlag der den Lack beschädigte.

    Oder bei der Endkontrolle wurden Flächen gefunden die nicht sauber lackiert waren. usw.

    Kommentar von deronkel33 deronkel33

    Nach 5 Jahren ist das fast unmöglich nachzuweisen, allerdings ist es durchaus die Regel das Fahrzeuge im Werk nachlakiert werden so wie tomgun schon sagte. Das muss dann der Händler auch nicht dem Kunden mitteilen (falls der das überhaupt wusste). Wurde das Fahrzeug allerdings vom Händler nachlackiert und der Schaden betrug über 500€ so ist das Fahrzeug als Unfallwagen zu deklarieren, macht der Händler das nicht ist das arglistige täuschung.

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    Antwort von Asarualim Asarualim

    Ich würde dir zu einem Anwalt raten. Nach 5 Jahren kann es enorm schwierig werden, nachzuweisen, dass man den Schaden nicht selbst verursacht hat.

    Vorab würde ich mit allen Personen, die Zugriff auf das Auto haben, abklären, ob es in der Vergangenheit einen Unfall gab, von dem du bisher nichts weisst. (es ist z.B. verbreitet, den Eltern einen Unfall lieber zu verschweigen und die Reparatur zu zahlen, wenn man die Konsequenzen fürchtet, wenn man die Möglichkeit dazu hat) Wenn es schonmal einen Unfall gab, kommt das im Laufe eines Verfahrens vielleicht raus und dann stündest du dumm da.

    Wenn es wirklich mit Schaden aus der Werkstatt kam, kannst du mit einer ordentlichen Rückzahlung rechnen.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Das kann wohl nur ein Rechtsanwalt beantworten. Auf jeden Fall würde ich die Innung darauf aufmerksam machen.

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Das dürfte leider wohl verjährt sein.

    Kommentar von Joe17 Joe17Joe17

    Nö, ist es nicht!

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    Antwort von jenny74 jenny74

    5 jahre ist ne lange zeit und das ist schwierig nimm dir nen fachanwalt

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