was ist wenn man ein gebrauchtwagen gekauft hat und nach einer woche muss man es in die werkstatt bringen weil es nicht mehr fährt. dort stellt man dann fest das es ein totalschaden hatte und der verkäufer hat das einem nicht gesagt !! was kann man tun ?
Antworten (13)
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7Antwort von
SphyrnidaeSphyrnidae
den kauf rückgängig machen. wenn ein unfallschaden vorlag ist der vertrag sofort rückwirkend kündbar
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3Antwort von
akademikusakademikus
auto zurück geben, kaufpreis zurückverlangen. wenn der verkäufer probleme macht, mit strafantrag drohen...
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2Antwort von
heialexheialex
Verlang vom Verkäufer dein Geld zurück. Falls er nicht darauf eingeht kannst Du ihn wegen arglistiger Täuschung bzw. Betrug anzeigen.
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Marcus1077 Jop, gleich vertrag stornieren...
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Raimund1Raimund1
m.E. ist der Vertrag nichtig und muss rückgängig gemacht werden ( hängt aber vom Text des Vertrags ab).
s.a. http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/body_rucktritt.html
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Raimund1Raimund1 zur Anfechtung wegen Nichtigkeit:
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Indy72Indy72
Bei Betrug ist der Vertrag hinfällig. Allerdings hat der Verkäufer nicht die Pflicht zu sagen "Das Auto hatte einen Totalschaden". Nur wenn du gezielt fragst, darf der Verkäufer nicht lügen.
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krizekrazikrizekrazi
bewusst einen verdeckten Mangel zu verschleiern bedeutet Rosstäuschung (Betrug), Verkauf rückgängig machen
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boriswulffboriswulff
Nichts. Gekauft ist gekauft.
Gab da neulich gerade einen Bericht im Fernsehen drüber.
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Raimund1Raimund1 stimmt nicht - Recht auf Rückgabe
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steffi12345steffi12345
nicht mehr von privat kaufen
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klene889klene889 das war ein autuhaus
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TomgiraffeTomgiraffe @Steffi12345 Du glaubst nicht wirklich das es bei Autohäusern keine schwarzen Schafe gibt ?!
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klene889klene889 ja doch eigentlich hatte ich das schon immer gedacht
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Schnulli00Schnulli00 Ein Vertrasgshändler? Schreib den dazugehörigen Konzern an und beschwer dich beim Kundenservice. Der Händler bekommt nen mächtigen Einlauf von oben.
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steffi12345steffi12345 das es da die schwarzen schafe auch gibt ist mir auch klar,aber da kann man wenigsten was dagegen machen
geht das
war letztens noch im TV, das ist arglistige Täuschung. bei einem gebrauchtwagenkauf beim händler unterschreibst du ein formular, das der verkäufer dir gesagt hat ob ein unfallschaden vorlag oder nicht vorlag
Ja, das geht. Falls sich der Verkäufer sträubt, mache ihm klar, daß du ihn umgehend anzeigen und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wirst.