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Auto bestellt, aber Verkäufer zögert Liefertermin immer raus? Wer bezahlt Mietwagen?

gefragt von AnonymussAnonymuss am 28.09.2009 um 14:07 Uhr

Hallo user,

meine Bekannte hat am 17. Juli ein Neuwagen bestellt. Einen Nissan Micra in weisser Farbe. Leider ist bis heute das Auto nicht da. Sie war schon des öfteren bei dem Verkäufer um nachzufragen wo das Auto bleibt. Ihr wurde angeboten ein Rotes Auto zu kaufen denn das weisse dauert noch etwas länger. Beim Unterschreiben meinte er aber dass das Auto Mitte August bis Anfang September ankommen sollte. Nun haben wir schon fast Oktober und das Auto ist noch immer nicht da!
Jetzt wurde Ihr angeboten ein Leihauto zu nehmen, Sie soll aber 150€ im Monat zahlen bis das Auto da ist.
Damit ist Sie aber nicht einverstanden, warum soll Sie das zahlen? Wie schaut es hier mit den rechten und Pflichten aus? Wer muss was bezahlen? Wer darf was fordern?
Immerhin braucht Sie das Auto beruflich.

Ich danke euch im voraus für die Antworten. Mfg AnO


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 28. September 2009 16:39
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Welcher Liefertermin steht in der Bestellung oder in der Bestätigung des Autohauses ?

Der Händler ist nicht dazu verpflichtet Dir einen Leihwagen zu bezahlen. Wenn er es dir jedoch anbietet ist das ein positives Entgegenkommen, denn der Händler kann sicher nichts für die späte Lieferung.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 28. September 2009 14:09
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Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten.

Kommentar von Bbfc00e2de4ffafba406869719c69e36smallAnonymuss am 28. September 2009 14:12

Wie lange sollte dir Frist gehen?

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 28. September 2009 14:17

Ich halte bei kleineren Sachen (Elektronikartikel, Spielzeug u.ä.) zwei Wochen für angemessen. Bei großen Gegenständen wie einem Auto würde ich, ohne mehr über die allgemeine Situation zu wissen, grob 4 Wochen schätzen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. September 2009 15:00

Na mal vorsichtig. Erstmal im Kaufvertrag nachauen was da zum Liefertermin steht. Ich bin überzeugt, da steht "unverbindlicher Liefertermin ca. ...." und dann ist es Essig mit Frist setzen.
Das Auto kommt aus Fernost und durch die Abwrackprämie war u.a. auch der Micra ein bevorzugtes Objekt und Nissan hat mit Sicherheit wg. dem Strohfeuer in D nicht die Produktion hoch gefahren.

Kommentar von Mallorcafan am 30. September 2009 21:37

Das wird nichts mit Anpruch auf einen Mietwagen wegen unverbindliche Liefertermine bei Nissan....


anonym
beantwortet von rumpi am 28. September 2009 14:09
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Hast du ne blöde Schrift. Gibt es einen verbindlichen, schriftlich fixierten Liefertermin? Nein? Dann hat sie Pech.

Kommentar von Bbfc00e2de4ffafba406869719c69e36smallAnonymuss am 28. September 2009 14:10

Nein hat Sie nicht. Kann man dennoch nichts machen? Wie schauts aus mit dem Frist setzen?

Kommentar von rumpi am 28. September 2009 14:14

Naja, Frist setzen kannste aber denn muss sie halt vom Kaufvertrag zurück treten. Zudem gibt es die Notwendigkeit mind. 2 mal eine erfüllbare Frist zu setzen. Und sie hat dann immer noch kein Auto.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 28. September 2009 14:09
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Sie soll den Leihwagen nehmen, 150 Euro incl. Versicherung,Steuer,etc ist nicht viel! Hätte sie ja für ihren Wagen auch bezahlt.

Kommentar von Bbfc00e2de4ffafba406869719c69e36smallAnonymuss am 28. September 2009 14:13

Muss man jetzt eventuell mal nachfragen.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 28. September 2009 15:03
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150€/Monat sind doch OK. Wenn sie erst ihr eigenes Auto hat kostet das mit Sicherheit mehr als 150€/Monat. Man will es nur immer nicht wahrhaben.
Schaut mal in die aktuelle ADAC-Tabelle über die tatsächlichen Kosten pro km für das Auto, ihr werdet staunen.



Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. September 2009 17:44
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handelt es sich um eine unverbindliche Lieferfrist, kann der Händler bis sechs Wochen überschreiten; hierzu gibt es Rechtsprechung des BGB; anschließend kann man ihn unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern; erfolgt Lieferung dann immer noch nicht, kann unter weiterer Fristsetzung auch vom Vertrag zurückgetreten werden.


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