Anonymuss am 28.09.2009 um 14:07 Uhr
Hallo user,
Ich danke euch im voraus für die Antworten. Mfg AnO

Welcher Liefertermin steht in der Bestellung oder in der Bestätigung des Autohauses ?
Der Händler ist nicht dazu verpflichtet Dir einen Leihwagen zu bezahlen. Wenn er es dir jedoch anbietet ist das ein positives Entgegenkommen, denn der Händler kann sicher nichts für die späte Lieferung.

Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten.
Anonymuss am 28. September 2009 14:12 Wie lange sollte dir Frist gehen?
Trilobit am 28. September 2009 14:17 Ich halte bei kleineren Sachen (Elektronikartikel, Spielzeug u.ä.) zwei Wochen für angemessen. Bei großen Gegenständen wie einem Auto würde ich, ohne mehr über die allgemeine Situation zu wissen, grob 4 Wochen schätzen.
Wolfi0410 am 28. September 2009 15:00 Na mal vorsichtig. Erstmal im Kaufvertrag nachauen was da zum Liefertermin steht. Ich bin überzeugt, da steht "unverbindlicher Liefertermin ca. ...." und dann ist es Essig mit Frist setzen.
Das Auto kommt aus Fernost und durch die Abwrackprämie war u.a. auch der Micra ein bevorzugtes Objekt und Nissan hat mit Sicherheit wg. dem Strohfeuer in D nicht die Produktion hoch gefahren.
Das wird nichts mit Anpruch auf einen Mietwagen wegen unverbindliche Liefertermine bei Nissan....
Hast du ne blöde Schrift. Gibt es einen verbindlichen, schriftlich fixierten Liefertermin? Nein? Dann hat sie Pech.
Anonymuss am 28. September 2009 14:10 Nein hat Sie nicht. Kann man dennoch nichts machen? Wie schauts aus mit dem Frist setzen?
Naja, Frist setzen kannste aber denn muss sie halt vom Kaufvertrag zurück treten. Zudem gibt es die Notwendigkeit mind. 2 mal eine erfüllbare Frist zu setzen. Und sie hat dann immer noch kein Auto.

Sie soll den Leihwagen nehmen, 150 Euro incl. Versicherung,Steuer,etc ist nicht viel! Hätte sie ja für ihren Wagen auch bezahlt.
Anonymuss am 28. September 2009 14:13 Muss man jetzt eventuell mal nachfragen.

150€/Monat sind doch OK. Wenn sie erst ihr eigenes Auto hat kostet das mit Sicherheit mehr als 150€/Monat. Man will es nur immer nicht wahrhaben.
Schaut mal in die aktuelle ADAC-Tabelle über die tatsächlichen Kosten pro km für das Auto, ihr werdet staunen.

handelt es sich um eine unverbindliche Lieferfrist, kann der Händler bis sechs Wochen überschreiten; hierzu gibt es Rechtsprechung des BGB; anschließend kann man ihn unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern; erfolgt Lieferung dann immer noch nicht, kann unter weiterer Fristsetzung auch vom Vertrag zurückgetreten werden.