Ferndiagnose ist immer schlecht, vor allem, weil es bei dir mehrere Gründe haben kann (oben schon aufgeführt, und ich könnte noch einige Punkte hinzufügen)
Fahre zu dem Händler wo du ihn gekauft hast und poche auf deine Gewährleistung.
zu diesem Thema habe ich dir hier mal was zusammenkopiert:
Ist das Auto nicht in Ordnung, könne der Käufer gemäß § 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuerst Nacherfüllung, nämlich die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen. „Wird die Nacherfüllung nicht geleistet, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.“ Ein sofortiger Rücktritt sei allerdings nicht möglich. Der Käufer müsse dem Verkäufer vielmehr eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzten.
Beweislast:
Auch die Frage nach der Beweislast ist klar im Gesetz geregelt (§ 476 BGB). „Zeigt sich beim Kauf vom Händler innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Autos ein Sachmangel, gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Fahrzeug bereits bei dessen Übergabe mangelhaft war.“
Gewährleistung: Anders als dem Privatverkäufer ist es dem Händler nicht erlaubt, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Nach dem Gesetz haftet der Verkäufer zwei Jahre (§ 475 BGB). Allerdings hat er die Möglichkeit, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu begrenzen.
Gewährleistung bei Verschleißteilen:
Für normale Verschleißteile haftet auch der Händler nicht. „Verschleißteile sind zum Beispiel Reifen und Bremsbeläge, also Teile des Fahrzeugs, die sich beim Fahrbetrieb naturgemäß abnutzen.“ Es sei zu empfehlen, sich im Kaufvertrag den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zusichern zu lassen, also eine Beschaffenheitsgarantie zu vereinbaren.
Unterschied Gewährleistung und Garantie:
Ein Blick hinter dieses Fachchinesisch lohnt sich. Die Begriffe klingen sehr ähnlich, weichen unter rechtlichen Gesichtspunkten aber erheblich voneinander ab.
„Die Gewährleistung ist nur für Sachmängel gegeben, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorgelegen haben.“ Die Garantie ist in § 441 BGB geregelt. Das Gesetz spricht von einer Beschaffenheits- und einer Haltbarkeitsgarantie.„Die Beschaffenheitsgarantie bedeutet die Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit des Fahrzeugs zum gegenwärtigen Zeitpunkt.“ Bei der Haltbarkeitsgarantie hingegen werde versprochen, dass das Auto für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält und somit eine Haftung für erst nach der Übergabe entstandene Mängel übernommen wird.
„Eine solche Garantie geht über die normale gesetzliche Sachmängelhaftung hinaus und muss eigens vereinbart werden“.
Ja danke ich melde mich dann noch mal! Ich weiß das hier gleicht eher einem Tippspiel als alles andere, aber danke auch für deine Antwort!
Könnte auch so was banales wie der Kraftstofffilter sein.
Also ich hab meine Kiste wieder. Es lag an dem beschädigten Kurbelwellensensor. Ein Wunder, dass die Kiste trotzdem noch angesprungen ist. Angeblich sorgt das auch für einen drastischen Mehrverbrauch, was mir aber auf der relativ kurzen Strecke nicht aufgefallen ist.
Es fällt unter der Garantie, von daher ist wieder alles supi :)