Marple am 03.12.2008 um 23:09 Uhr
Wenn jemand ein Auto beschädigt und der Geschädigte das Geld haben will, kann dann der Schädiger auf eine Rechnung bestehen, oder muss er auch aufgrund eines Kostenvoranschlages bezahlen?
Es ist doch Sache des Geschädigten, ob der das Auto reparieren lässt oder nicht, das Geld steht ihm doch zu, oder? So kenne ich das jedenfalls.
Hat da jemand Erfahrung?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Klar! Eingene Erfahrung: Kostenvoranschlag reicht aus; aber dann bekommt der Verursacher "nur" den Nettobetrag ausgezahlt. Dann kann er selber entscheiden ob reparieren lassen oder selbermachen oder so "kapputt" lassen. Legt er dann jedoch die Rechnung vor (bzw. reicht sie nach), dann bekommt er den vollen Betrag erstattet - auch im Nachhinein.

So kenne ich das auch: Kostenvoranschlag reicht aus.
KV reicht der Haftpflichtversicherung idR. Die zahlt dann aus. Nennt sich "fiktive Abrechnung"
Marple am 3. Dezember 2008 23:27 ja, klar - nur sie hat es nicht der Haftpflicht gemeldet! Wollten es unter sich ausmachen (war der Nachbar!)
Lass es über die Versicherung laufen! Die wickeln das ganze ab und du kannst den Schaden hinterher zurückzahlen! Fährst Du besser mit, weil die Versicherung genau weiss, was geht und was nicht.
ja, danke so kenne ich es auch. Eine Freundin hat Riesenprobleme, weil der Schädiger nicht zahlen will, bevor er keine Rechnung hat!
??? Waaaaaaaaaas??? Wo kämmen wir denn da hin, wenn das rechtsmäßig okay wäre?!? Dann soll sie es der entsprechenden Versicherung melden und der Verursacher bekommt 'nen "Einlauf"!
lach danke ...