Auto beschädigt. Kann Geschädigter Geld nur nach Kostenvoranschlag verlangen, ohne Rechnung?
Wenn jemand ein Auto beschädigt und der Geschädigte das Geld haben will, kann dann der Schädiger auf eine Rechnung bestehen, oder muss er auch aufgrund eines Kostenvoranschlages bezahlen?
Es ist doch Sache des Geschädigten, ob der das Auto reparieren lässt oder nicht, das Geld steht ihm doch zu, oder? So kenne ich das jedenfalls.
Hat da jemand Erfahrung?
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Klar! Eingene Erfahrung: Kostenvoranschlag reicht aus; aber dann bekommt der Verursacher "nur" den Nettobetrag ausgezahlt. Dann kann er selber entscheiden ob reparieren lassen oder selbermachen oder so "kapputt" lassen. Legt er dann jedoch die Rechnung vor (bzw. reicht sie nach), dann bekommt er den vollen Betrag erstattet - auch im Nachhinein.
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KV reicht der Haftpflichtversicherung idR. Die zahlt dann aus. Nennt sich "fiktive Abrechnung"
Kommentar von MarpleMarple 03.12.2008ja, klar - nur sie hat es nicht der Haftpflicht gemeldet! Wollten es unter sich ausmachen (war der Nachbar!)
Kommentar von docbdedocbde 04.12.2008Lass es über die Versicherung laufen! Die wickeln das ganze ab und du kannst den Schaden hinterher zurückzahlen! Fährst Du besser mit, weil die Versicherung genau weiss, was geht und was nicht.
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So kenne ich das auch: Kostenvoranschlag reicht aus.
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ja, danke so kenne ich es auch. Eine Freundin hat Riesenprobleme, weil der Schädiger nicht zahlen will, bevor er keine Rechnung hat!
??? Waaaaaaaaaas??? Wo kämmen wir denn da hin, wenn das rechtsmäßig okay wäre?!? Dann soll sie es der entsprechenden Versicherung melden und der Verursacher bekommt 'nen "Einlauf"!
lach danke ...