Hallo, ich hab um einen Finanziellen Engpass zu überbrücken mein Fahrzeug in einem Pfandleihaus beliehen. Soweit so gut, nach 6 Monaten muss ich es spätestens auslösen sagte mir der Inhaber. Das ist Gesetz und versteh ich ja auch, aber was ist wenn ich es nach den 6 Monaten komplett wieder alles zurückzahle und das Auto ein paar Tage später wieder dort beleihen möchte, ist dies möglich oder geht es grundsätzlich nur 6 Monate? Im Prinzip ist es ja für kurze Zeit wieder mein Eigentum warum soll der Gesetzgeber was dagegen haben wenn ich es wieder zum gleichen Auto-Leihaus bringe? Wäre schön wenn jemand mir da Infos geben könnte. Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe!

nachdem du den Wagen ausgelöst hast, kannst du ihn selbstverständlich wieder neu verpfänden.. das System ist an keine Einmaligkeit gebunden
Nö, das geht schon, wenn der Pfandleiher mitmacht. So'n Auto hat ja auch nen Wertverlust.
Der meinte das gibt es irgendein Gesetz das dies nur 6Monate geht.Versteh das auch nicht so recht warum es so ein Gesetz überhaupt geben soll. Danke für deine Antwort!
Ich hab mal bei nem Pfandhaus gejobbt. Ging mit allen Sachen, die nochmals zu beleihen.
Ist es nicht so, dass jedes Pfand erstmal nur 6 Monate beliehen wird? Normalerweise kann man das dann nach dieser Zeit verlängern. Kann natürlich sein , das dies bei Autos anders ist. Macht ja auch Sinn aufgrund des hohen Wertverlustes.
jbinfo am 1. September 2008 20:42 Die "normale" Pfandleihe geht immer über 3 Monate und kann beliebig, nach Zahlung der Zinsen und Gebühren, verlängert werden. Ich kenne da auch kein Gesetzt das eine Verlängerung verbieten sollte. Der Beleih-Wert wird nach 6 Monaten nur ein anderer sein.