Kann mir jemand kurz sagen, ob man ein Auto oder Motorrad auch beim Zweitwohnsitz angemeldet lassen kann? Oder muss man unbedingt ein Kennzeichen vom Erstwohnsitz anmelden?
seit märz 2007 gilt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). vorher galt das standort-prinzip (bei haupt-und zweitwohnsitz wurde/konnte das kfz dort angemeldet werden, wo es überwiegend stand bzw. benutzt wurde). jetzt gilt der (bis auf juristische personen:also firmen wie z.b. deutsche-bahn kennzeichen: F) hauptwohnsitz des halters.
allerdings gibt es grds. die möglichkeit, das kennzeichen bei einem umzug innerhalb des bundeslandes zu behalten, allerdings wenden nicht alle bundesländer diese regelung an (musst bei dir nachfragen) allerdings betrifft dies "nur" das kennzeichen,(kfz-steuer bleibt gleich, da landessteuer) die versicherung kann teuer/billiger werden...

ich hatte lange zeit mein auto beim zweitwohnsitz angemeldet. (3 jahre) heute bin ich dorthin umgezogen...
gar kein problem
segelexperte am 1. Oktober 2009 01:07 Naaaaja les ma besser nach: http://www.jbanse.de/zweitwohnsitz.shtml