Hallo)
Ich habe mir vor kurzem mir ein Auto besorgt (BJ 2002 fuer 3500 euro beim Haendler).
Vor dem Kauf habe ich gesehen das der Motor bisschen klappert (Gerausch ist ziemlich leise aber trotzdem erkennbar wenn Motorhaube geoeffnet ist). Da ich den Wagen dringend brauchte habe ich ihn so gekauft. Dann bin ich zu Ford gegangen - und erfahren dass die Ursache fuers Klappern - Ventile im Ansaugmanifold (vor dem Motor) sind. Die Reparatur kostet ca. 500 euro (bei Ford).
Jetzt sagt der Verkaufer dass da ich gewusst habe dass der Wagen klappert und trotzdem gekauft muss er eigentlich gar nichts machen, aber da er gesetztlich verpflichtet ist garantie zu geben, und der Wagen mehr als 100tkm hat - bezahlt er 40% der Reparaturkosten. Was wurdet ihr jetzt machen?
Bis jetzt habe ich nie mit dem Verkaufer zu tun gehabt, nur oel und filter gewechselt (50 euro) daher bin ich unsicher ob es mit diesen 40% stimmt oder ob ich den Teil von ihn ausgetauscht bekommen kann.
Ich wollte auch wissen wie lange ist der Verkaufer verpflichtet die Garantie zu geben? (der Kofferraum Schloss laesst sich nur vom Key oeffnen, das wollte ich auch irgendwann repariert bekommen)
mfG, Philipp
Siehe §442 (1) BGB. "(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.[...]"