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Auto bei eBay privat verkaufen wenn Wagen auf Firma zugelassen ist

Frage von ApoChef ApoChef

Hallo,

ich besitze ein Auto das aber auf die Firma meiner Familie zugelassen ist, dieses möchte ich jetzt verkaufen.

Jetzt meine Frage:

Darf ich (z.B. bei eBay) das Auto als privat verkaufen, wenn es auf die Firma zugelassen ist? Und wenn ich das mache darf ich dann trotzdem die MwSt zum abführen anbieten?

oder

muss das Auto dann als gewerblicher Verkauf bezeichnet werden, und wie sieht das dann mit dem Rückgaberecht aus? (Denn bei Privatverkauf, gibt es das ja nicht.)

Über eure Hilfe würd ich mich sehr freuen!

Grüße

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Antworten (4)

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    Antwort von Inga1605 Inga1605

    Du meinst doch sicher im Ebay-Kleinanzeiger (unter google) ? Aber natürlich darfst du - du solltest es nur nicht ins Ausland verkaufen.

    In diesem Fall bekämst du einen Verrechnungs-Scheck zugesandt, den zahlst du auf dein Konto ein und "siehst" den Betrag. Dann schreibt der interessiert Käufer, er hätte sich geirrt und bräuchte von der überhöhten Summe die Hälfte zurück - welche du ihm schickst! Der Verrechnungs-Scheck ist jedoch nicht gedeckt und weg ist nicht nur die von dir gesehene Summe, sondern auch das Geld, welche du ins Ausland geschickt hast!!! Also Finger weg von solchen Geschäften :-) Gruss Inga

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Hast Du eigentlich den Kern der Frage verstanden? Oo

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    Antwort von Linkenscheuche Linkenscheuche

    verkauf das auto einfach als privatmann

    das auto wird dann einfach dem unternehmen entnommen, das macht euer steuerberater schon

    es ist halt vorher von der firma dir geschenkt worden

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    Antwort von Ruedi Ruedi

    Wenn Du das Fahrzeug die ganze Zeit lang gefahren bist und es auch in Deinem Eigentum stand, gäbe es - isoliert betrachtet - hinsichtlich des Verkaufs von Privat eigentlich keine Probleme.

    ABER:

    Das Auto wurde allem Anschein nach für gewerbliche Zwecke verwendet. Das heißt, die Indizien weisen darauf hin, dass der Eigentümer des Fahrzeugs die Firma deiner Familie ist.

    Der Verkauf wäre somit nicht gewerblicher, sondern unternehmerischer (Begriff aus dem BGB) Natur.

    Nun kann man versuchen, das Fahrzeug "offiziell" zunächst von der Firma günstig an Dich persönlich zu verkaufen. Dann könntest Du es natürlich als Privatperson verkaufen.

    Problematisch wird es nur, wenn es im Nachhinein zum Streit kommt. Man könnte nämlich den Verkauf an Dich privat als Scheingeschäft interpretieren. Dies widerum hätte die Auswirkung, dass der Verkauf von Dir so gewertet wird, als hätte die Firma das Fahrzeug veräußert.

    Das Kernproblem ist hierbei die Beweislast und die Beweisbarkeit in einem späteren Prozess. Ferner würde es darauf ankommen, wie das Gericht den Sachverhalt und die Beweise interpretiert.

    Solltest Du vor Gericht alle oben genannten Zweifel ausräumen können, könnte es aber - vielleicht sogar von Seiten des Gerichts - zu einer Anzeige bei der Steuerfahndung kommen. Nämlich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Die Behörde würde dann prüfen, ob das Fahrzeug unzulässiger Weise abgeschrieben wurde.

    Alles in Allem würde ich das Fahrzeug lieber an einen Exportör oder an einen Händler verkaufen. Da kann nämlich auch ein Unternehmer als Verkäufer einen Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbaren.

    Ein Privatmann kann - wenn ich das recht in Erinnerung habe - übrigens die MwSt nicht ausweisen. Das wäre im Übrigen ein sicheres Indiz dafür, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde. Leuchtet ein, oder?

    Kommentar von ApoChef ApoChef

    Hallo,

    danke für die Hilfe.

    Aber ich sehe das Problem noch nicht so richtig.

    Wenn mir jemand etwas schenkt, sei es eine Firma oder ein Privatmann, geht diese Sache in meinen Besitz über also bin ich der Eigentümer, also darf ich privat verkaufen.

    Klar wurde der Wagen erst geschäftlich benutzt, aber dann eben in meinen Besitz übergeben wo ich den Wagen ausschließlich Privat genutzt habe und wie will mir jemand nachweisen, dass ich den etwa geschäftlich benutzt habe?

    Das ist ja dir auch soweit klar.

    Die Frage ist nur ob dieser Fakt (dass der Wagen jetzt in meinem Besitz ist) in Konflikt mit der noch vorhandenen Zulassung auf die Firma, kommt?

    Danke und Grüße

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    Antwort von Kekskugel Kekskugel

    Wenn es auf eine Firma zugelassen war, liegt also auch gewerbliche Nutzung vor. Dies muss selbstverständlich in der Artikelbeschreibung und später im Kaufvertrag aufgeführt werden.

    Ich würde den Wagen aber trotzdem von Privat anbieten, aber erwähnen, dass er zwecks Steuer, Bla, hassenichtgesehen auf eine Firma zugelassen wurde. Naja, Steuerhinterziehung halt....

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