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Auto bei Ebay gekauft.Was tun?

gefragt von lazy66lazy66 am 05.11.2009 um 9:28 Uhr

Hallo, ich habe ein Auto bei Ebay gekauft. Das Auto entspricht aber meiner Meinung nach nicht der Beschreibung. In der Beschreibung steht "Kupplung rutscht, muss repariert werden", aber als ich das Auto abholen wollte,stand fest,dass es selbst wegen Kupplung nicht fahtüchtig ist. Der Verkäufer verweigert die Kaufrücktritt. Ich habe das Auto noch nicht bezahlt und nicht abgeholt. Aber in der Beschreibung steht "Spassbieter bezahlen XX% vom Kaufpreis". Es handel sich um einen gewerblicher Verkäufer. Was kanni ich hier machen? Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, übernimm meine Verkersrechtschutz die Anwaltkosten?


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Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 5. November 2009 10:52
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Hilfreichste Antwort

Wenn also nirgends steht, dass der Wagen nicht fahrbereit ist, so geht der Käufer davon aus, dass er mit dem Auto, wenn auch nur bedingt, fahren kann. Als gewerblicher Verkäufer sollte er das wissen. Da das Auto nicht die "zugesicherten" Angaben aufweist, kann man vom "Kaufvertrag" zurücktreten. Im Notfall übernimmt die Rechtschutzversicherung.


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anonym
beantwortet von LulluM am 5. November 2009 09:30
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Nun, da das Auto durch die Kupplung nicht fahrtüchtig ist, denke ich nicht, dass der Verkäufer seine volle Leistung erbringt. Der Vertrag bezieht sich ja auf ein funktionierendes Auto, mit einer Kuppel, die repariert werden muss. Ich denke, dass du vom Kauf zurücktreten kannst.

Kommentar von 8e0bb7f36fec7594c3c958784ad3e11fsmalllazy66 am 5. November 2009 09:32

und was passiert,wenn er zum Anwalt geht?

Kommentar von Simple_avatar2smallDaniel024 am 5. November 2009 09:41

Die Frage ist, ob er es wirklich macht. Gerade wenn der Fall nicht eindeutig ist..


anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. November 2009 09:31
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Ob Deine Rechtschutzversicherung in diesem Fall Deckungszusage erteilt, musst Du mit dieser Versicherung abklären, nicht hier.

Da es sich um einen gewerblichen Händler handelt, hast Du zwangsläufig ein Widerrufsrecht. Der Passus mit dem "Spaßbieter" ist bei einem gewerblichen Händler schlicht rechtswidrig.

Ich würde mir hier wirklich keine Sorgen machen.

Allerdings musst Du dann Dein Widerrufsrecht auch wirklich ausüben und den Kaufvertrag NACHWEISBAR widerrufen.


anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 5. November 2009 09:30
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beim gewerblichen hast doch eh nen rücktrittsrecht von 4 wochen, sag dem vogel das und ferdich is die laube


anonym
beantwortet von SweetAngel24 am 5. November 2009 09:31
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ich würde sagen wende dich mal an Ebay und suche vll doch rat bei einem Anwalt frag den aber auch ob deine Verkehrsrechtschutz greift.

weil so etwas fällt meines erachtens nach unter einer arglistige täuschung


mops09
beantwortet von mops09 am 5. November 2009 09:31
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bei Ebay unter PROBLEME KLÄREN dann ICH MÖCHTE VOM KAUF ZURÜCKTRETEN - ARTIKEL ENTSPRICHT NICHT DER BESCHREIBUNG ist jetzt mein 1. Gedanke. Ich kenne mich allerdings beim Autokauf über Ebay nicht aus. Und Du bist ja kein Spassbieter - die melden sich ja gar nicht.


anonym
beantwortet von tomsong am 5. November 2009 09:31
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Wenn drin steht, daß die Kupplung rutscht und repariert werden muß, kann man davon ausgehen, daß das Fahrzeug nicht oder nur bedingt fahrbereit ist. (Zumindest als Fachmann).

Kommentar von 8e0bb7f36fec7594c3c958784ad3e11fsmalllazy66 am 5. November 2009 09:35

Ja, wenn die Kupplung rutscht,aber fährt - eine Sache. Einige Verkäufer schreiben ganz genau "nicht fahrbereit" oder "bedingt fahrbereit" oder "muss mit dem Hänger abgeholt werden". Das finde ich ehrlich und klar


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