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auto aus werkstatt holen nur gegen bar geld

Frage von gamma71 gamma71

wenn ich mein eigenen pkw aus der werkstatt hole weil es probleme gibt und ich ihn in einer fachwerkstatt überprüfen lassen möchte kann ich einfach wegnehmen die werkstatt will bargeld und ich habe gesagt ich möchte eine rechnung??? darf ich den wagen holen oder ist das diebstahl???

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Antworten (4)

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    nein darfst du nicht , die werkstatt hat bis zur bezahlung ein pfandrecht auf das fahrzeug .

    gruss mike

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Klar darfst Du den Wagen abholen. Man wird ihn Dir allerdings nicht aushändigen, wenn Du vorher nicht zahlst.

    Und eine Rechnung kannst Du auch bei Barzahlung verlangen und wirst sie erhalten.

    Dann zahlst Du eben erst einmal unter Vorbehalt der Nachprüfung.

    Kommentar von gamma71 gamma71

    ja das denke ich auch aber ich will dem ja nichts erstmal nicht bezahlen weil der motor geräusche macht möchte ihn erst durch checken lassen und auserdem hat er ein teil der reparaturen in einer anderen werkstatt durch führen lassen und die kosten möchte er auch noch haben also wer hat hier recht???

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Recht hat hier das Faktum der vertraglichen Vereinbarung. Und die sieht, weil sich Werkstätten im Regelfall entsprechend absichern, so aus: Kein Geld, kein Auto.

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Das widerspricht sich doch nicht.

    Unsere Werkstatt gibt reparierte Wagen nur gegen Zahlung raus (bar oder per Karte). Sie haben schon zu oft kein Geld gesehen.

    Du bezahlst bar und bekommst Wagen und Rechnung.

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    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Wenn du den Wagen ohne Einbruch holen kannst, ist das meiner Ansicht nach kein Diebstahl, da das Auto dein Eigentum ist. Fahr aber damit direkt zum Gutachter, damit die Werkstatt hinterher nicht behaupten kann, du hättest was manipuliert.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Er wird es ohne Einbruch nicht bekommen. Die Werkstatt will erst ihr Geld. Üblicherweise werden in den AGBs der Werkstätten aus diesem Grund vertragliche Pfandrechte vereinbart und die Werkstatt hat ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Zahlung der Rechnung. Das ergibt sich aus § 1000 BGB.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Wenn die Werkstatt einen abgeschlossenen Hof hat, geht das natürlich nicht. Wenn das Auto aber auf der Straße steht und er den Zweitschlüssel nimmt ... Wenn die nicht sauber gearbeitet haben, evtl. Vorschriften verletzt haben, werden sie sich überlegen, ob sie deswegen klagen.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Du würdest Dich wundern, was Unternehmen alles unternehmen, um an ihr Geld zu kommen; berechtigt oder unberechtigt.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    falsch , das ist diebstahl , da die werkstatt ein pfandrecht hat .

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