@MrPancake848
Mit der Gewährleistung ist das so eine Sache, kaufe ich ein gebrauchtes Fahrzeug, halte die Wartungsinterwalle ein, habe ich innerhalb eines Jahres immer einen Teil-Regressanspruch der sich jedoch nur auf die Antriebsaggregate bezieht. Was wie in diesem Falle den Motor des Fensterhebers betrifft, ist das als Verschleissteil zu bewerten, und als Gewährleistungsausschluss anzusehen.
Was das anspringen des Fahrzeugs betrifft, so stellt sich mir die Frage hat das Fahrzeug schon eine Wartung innerhalb der 7 Monate bekommen ? Wenn nicht, würde ich diese mal schleunigst durchführen lassen.
Danach wird das Fahrzeug mit Sicherheit auch wieder problemlos anspringen.
Ich kann ein Fahrzeug nicht nur fahren, und nach Garantie und Gewährleistung um Hilfe schreien, ich muss um ein Fahrzeug am Rollen zu halten, zwischendurch auch mal etwas investieren.
Ist mir schon klar, ich möchte mich dort nur nicht zum Affen machen und gehe daher erstmal auf Nr. sicher
die gewährleistung besteht trotzdem jedenfalls, mind. 1 jahr (gebraucht), max 2 jahre (neu) oder darüber freiwillig vereinbarte garantie. lg
@MrPancake84
Wie stellt sich Deiner Meinung diese Gewährleistung dar ? Was ist alles abgedeckt ?
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann darfst Du im Autohaus nicht sagen: aber die von Gute Frage haben gesagt....Hier bekommst Du ion rechtlichen Fragen nicht wirklich kompetente, oder für das wahre Leben geeignete Antworten.
hier gibt es schon einige kompetente antworten.