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Auto aus Autohaus defekt - Gewährleistung ? -

Frage von tomtom83 tomtom83

Hallo !

Habe vor ca 7 Monaten einen Audi A3 in einem Autohaus gekauft. Er wollte nun zum 3ten mal in 2 Wochen nicht anspringen. Nun habe ich bei warmen Wetter das Fenster nach unten gemacht und es will nicht mehr hoch. Es tut sich nichts, ich kann mit offenem Fenster schlecht irgendwo hin.

Meine Frage:

Ich müßte ja Gewährleistung haben und somit müßte das Autohaus den Schaden kostenlos beheben oder ?

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Antworten (11)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Ihr macht es euch alle immer recht einfach mit der Gewährleistung. Dafür das der Fensterheber nach 7 Monaten nicht mehr hoch geht, kann der Händler nichts. Ist Verschleiß und muss der Händler nicht bezahlen. Auch für das nicht anspringen wirst Du dem Händler nicht nachweisen können, dass er das bei Kauf gewusst hat. Somit geht diese Reparatur auch zu deinen Lasten. Es sei denn, der Händler macht es auf Kulanz weil Du ein guter Kunde bist. Meine Antwort bezieht sich natürlich auf einen Gebrauchtwagen.

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    Antwort von dogit dogit

    warum fragst du nicht einfach mal im autohaus nach? also wir hier können dir auch nicht sagen was beim kauf vereinbart wurde, das kannst nur du, und dass steht z.B. im Vertrag.

    Kommentar von tomtom83 tomtom83tomtom83

    Ist mir schon klar, ich möchte mich dort nur nicht zum Affen machen und gehe daher erstmal auf Nr. sicher

    Kommentar von MrPancake848 MrPancake848MrPancake848

    die gewährleistung besteht trotzdem jedenfalls, mind. 1 jahr (gebraucht), max 2 jahre (neu) oder darüber freiwillig vereinbarte garantie. lg

    Kommentar von Togo10 Togo10

    @MrPancake84

    Wie stellt sich Deiner Meinung diese Gewährleistung dar ? Was ist alles abgedeckt ?

    Kommentar von Birsch59 Birsch59Birsch59

    Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann darfst Du im Autohaus nicht sagen: aber die von Gute Frage haben gesagt....Hier bekommst Du ion rechtlichen Fragen nicht wirklich kompetente, oder für das wahre Leben geeignete Antworten.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    hier gibt es schon einige kompetente antworten.

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    Antwort von Togo10 Togo10

    @MrPancake848

    Mit der Gewährleistung ist das so eine Sache, kaufe ich ein gebrauchtes Fahrzeug, halte die Wartungsinterwalle ein, habe ich innerhalb eines Jahres immer einen Teil-Regressanspruch der sich jedoch nur auf die Antriebsaggregate bezieht. Was wie in diesem Falle den Motor des Fensterhebers betrifft, ist das als Verschleissteil zu bewerten, und als Gewährleistungsausschluss anzusehen.

    Was das anspringen des Fahrzeugs betrifft, so stellt sich mir die Frage hat das Fahrzeug schon eine Wartung innerhalb der 7 Monate bekommen ? Wenn nicht, würde ich diese mal schleunigst durchführen lassen.

    Danach wird das Fahrzeug mit Sicherheit auch wieder problemlos anspringen.

    Ich kann ein Fahrzeug nicht nur fahren, und nach Garantie und Gewährleistung um Hilfe schreien, ich muss um ein Fahrzeug am Rollen zu halten, zwischendurch auch mal etwas investieren.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    wenn nichts anderes vereinbart wurde, hast du zwei jahre gewährleistung. bei gebrauchten kann der verkäufer sie auf 12 monate reduzieren, das müsste dann aber im kaufvertrag stehen. näheres findest du hier:
    http://www.vz-nrw.de/UNIQ127598006529174/link9403A.html

    Kommentar von Togo10 Togo10

    Wer hier dieses Schmale Brett verbreitet, dass man auf ein gebrauchtes Fahrzeug 2 Jahre Gewährleistung bekommt, sollte sich mal einer juristischen Klausur unterziehen. Maximale Gewährleistung bei einem Gebrauchtfahrzeug 1 Jahr unter Einbeziehung der Bedingungen die im Kaufvertrag im Kleingedruckten stehen, auch Händler dürfen sich absichern !!!

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    Antwort von MrPancake848 MrPancake848

    die gewährleistung besteht trotzdem jedenfalls, mind. 1 jahr (gebraucht), max 2 jahre (neu) oder darüber freiwillig vereinbarte garantie. lg p.s.: problematik der beweislastumkehr (genau nach 6 monaten müsstest eigentlich DU beweisen, dass der schaden schon bei übergabe bestanden hat,mit ein wenig nachdruck und entgegenkommen des händlers müsste kulanz allerdings möglich sein)

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    Antwort von ananasie ananasie

    neu oder gebraucht? bei nem neuwagen würd ich denen böse auf die finger hauen, ansonsten. "altwagen" haben leider die macke, und a3 besonders, dass sie gern mal nicht anspringen. ich kenn das von meinem auch.. je nach wetter muckt er manchmal. zündanlage und vor allem auch zündspulen prüfen lassen, und tauschen (is nich so teuer), den fensterheber solltest du auch mit machen lassen... wenns nur ausgehakt ist kannst du glück haben, das sin 3 handgriffe, dass sie das so machen.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    auch wenn es ein altwagen ist, gibt es eine gewährleistung.

    Kommentar von ananasie ananasieananasie

    gewährleistung und garantie sin aber 2 verschiedene schuhe

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    Antwort von Lotti1 Lotti1

    gehe zu dem autohaus und erkundige dich nach der gewährleistung.

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Da wird der hebemechanismus kaputt sein. Kostet ca. 100 Euro,wenn du Pech hast. Oder ca. 40 Euro der bausatz. Zumindest auf Kulanz sollte da was machbar sein.

    Kommentar von Togo10 Togo10

    Ob Hebemechanismus oder E-Motor, Verschleissteile werden nicht in die Gewährleistung mit einbezogen auf diesen Schäden bleibt man sitzen !!!

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    Antwort von Gintonik Gintonik

    Das hängt davon ab, was für Teile in der Gebrauchtwagenversicherung abgedeckt sind. Meist sind das Motor und Getriebe und keine Schalter oder Elektronikteile. Schau da mal nach bzw. erkundige dich beim Autohaus.

    Kommentar von Togo10 Togo10

    Ich gehe davon aus, dass Du eine Gebrauchtwagengarantie meinst, die über eine Versicheung abgeschlossen wird ?! Du hast das richtig erkannt, in diesem Fall sind Laufleistungsbezogen nur reine Antriebsaggregate in dieser Garantie abgesichert, auch die Höhe der Laufleistung des Fahrzeug spielt hierbei eine grosse Rolle, hier werden prozentuale Abzüge rausgerechnet. Aber nichts desto trotz der Fensterheber, egal was da beschädigt ist, wird durch diese Garantie, wenn sie dann überhaupt abgeschlossen wurde, nicht abgedeckt.

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    Antwort von feelflow feelflow

    Ja... wenn du ein Auto (egal ob gebraucht oder neu) im Autohaus kaufst, hast du 2 jahre Garantie

    Kommentar von ananasie ananasieananasie

    schön wärs, so isses aber leider nich.. auf gebrauchtwagen gibts keine garantie

    Kommentar von feelflow feelflowfeelflow

    Tschuldigung... ich meine Gewährleistung

    http://www.kfz-handwerk.de/garantie.php

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    schau mal hier nach:
    http://www.vz-nrw.de/UNIQ127598006529174/link9403A.html
    auch auf gebrauchtwagen gibt es zwei jahre gewährleistung, wenn nichts andere vereinbart wurde. ganz ausschließen kann der händler die gewährleistung nicht!

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ja klar, zumindest wenn im Kaufvertrag nicht eine verkürzte Gewährleistungszeit vereinbart wurde - nix wie hin zum Autohaus!

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