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Auto auf Kredit - pfändbar?

Frage von pewpewgunner pewpewgunner

kann ein auto gefändet werden was ca. 14.000 wert ist und der schuld betrag 3000 ? und wenn das auto noch nicht ganz abbezahlt ist? danke

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Antworten (4)

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    Antwort von kieljo kieljo

    Ja, kann gepfändet werden. Macht aber nur Sinn, wenn der Wert des Fahrzeuges höher ist als die Schuld des Gläubigers und die noch offenen Raten. Der Gerichtsvollzieher kann der finanzieren Bank den Pfändungsbeschluss übergeben. Somit kannst du über das Fahrzeug nicht mehr frei verfügen sobald die Raten bezahlt sein sollten.

    Bei einer Finanzierung gehört das Auto auch nicht der Bank sondern immer noch dir als Käufer. Als Sicherheit wurde der Fahrzeugbrief nur Sicherungsübereignet.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Nein, sofern der Gläubiger nicht der Autoverkäufer ist, denn das Auto gehört nachweislich nicht Dir. Es kann aber das Geld gepfändet werden, von dem Du die Raten bezahlst, z.B. Lohn/Gehalt, Konto etc...

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    Antwort von Augustinerbraeu Augustinerbraeu

    Ja, der restliche Erlös gehört dann dir.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Was in der Realität bedeutet, die Bank hat gar kein Interesse, einen hohen Verkaufserlös zu erziehlen.

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    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    Ja, vom Gläubiger des Kredites kann das Auto gepfändet werden. Bis zur Zahlung der letzten Rate gibt es ein Eigentumsvorbehalt.

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Aber nur dieser Gläubuger, für Schulden, die nicht aus dem Autokauf resultieren, kann es , eben wg. diese Eigentumvorbehaltes, nicht gepfändet werden. Allerdings musst Du Dich fragen lassen, woraus Du die Raten zahlst und ggf. dort mit Pfändung rechnen, ohne Rücksicht darauf, wie Du die Raten weiter zahlen kannst!

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Genau das schrieb ich. "Der Gläubiger des Kredites".

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Richtig, und das stelle ich auch garnicht in Abrede! Ich wollte eseinfach nur dem Fragesteller nochmals explzit verdeutlichen, dass andere eben nicht darauf zugreifen können, weil m. E. aus der Fragestellung nicht ganz klar hervorgeht, ob es der Gläubiger des Autokredites ist oder ein anderer. Ich hätte es aber nicht gut gefunden, Deine (absolut korrekte) Antwort erneut als meine auszugeben und habe deswegen als Kommentar ergänzt! War nicht bös gemeint! Frieden!

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Ich habe das auch nicht böse aufgefasst. ;-)

    Kommentar von pewpewgunner pewpewgunner

    ja wenn jetzt ein anderer gläubiger kommt, nicht vom auto, kann er mir das nicht pfänden? danke

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Noch einmal:

    Es gibt einen Eigentumsvorbehalt bei Autokrediten. Damit hat nur der Gläubiger Zugriff.

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