Siehe Überschrift, ist das möglich? Sprich nicht bei seinem Hauptwohnsitz.
Antworten (6)
-
0Antwort von
WeiseAlteWeiseAlte
Das Auto muss an seinem Standort angemeldet werden. Wenn das Auto zum Beispiel meinem Vater gehört, er es mir aber zur Nutzung überlässt, muss dass Fahrzeug an meinem Wohnort angemeldet sein, nicht an dem meines Vaters. Ich hatte allerdings erlebt, dass das die Beamten an meinem Wohnort nicht wussten, ich musste sie dann aus die Gesetzeslage aufmerksam machen. Als sie mir das nicht glauben wollten, habe ich sie an das Kfz-Amt des Landkreises, in dem mein Vater wohnte, verwiesen. Die konnten das dann klären
-
0Antwort von
clemenswclemensw
Nein, das Auto muß auf deinen Hauptwohnsitz angemeldet sein.
Du kannst natürlich Haupt- und Zweitwohnsitz tauschen, dann mußt Du das Auto auch ummelden.
-
0Antwort von
ichausstuggiichausstuggi
Die Anmeldung ist immer nur am Hauptwohnsitz des Halters möglich!
Sonst könnte ich mein Auto ja in der Provinz anmelden und dadurch weniger Kfz-Versicherung und -steuer zahlen!
-
-
0Antwort von
WelfensammlerWelfensammler
Nein. Das Auto muss zwangsweise dort angemeldet werden, wo du wohnst.
Ich wollt ja auch ein Kennzeichen von meiner Stadt, so ist das ja nicht. Hab ich vielleicht blöd gefragt.
Ach, Du willst wissen, ob du zum Beispiel in München ein Auto für Rosenheim anmelden kannst?