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Auto Angemeldet verkaufen ???

Frage von lorenaamalia lorenaamalia

Hallo, habe mal eine frage.. heute abend kommt jemand der sich mein auto anschauen will und vielleicht sofort mit nimmt.. aber das auto ist noch auf meinem namen angemeldet !!! ich ich muss ihm ja dann den brief und so geben, dann kann ich das auto ja nicht mehr abmelden..das muss er dann am montag machen und in der zeit fähr er ja bestimmt mit meinem auto rum und wenn was passiert was dann..

gint es einen zettel wo drauf steht das er nicht mit meinen nummernschildern fahren darf und es am montag sofort abmelden muss!!

bitte um hilfe..

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Antworten (7)

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    Antwort von Comstock Comstock

    Du kannst dir alles Mögliche unterschreiben lassen, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet, bist du der Dumme. Wenn er einen Unfall verursacht, geht auf deine Versicherung und deinen Rabatt. Du kannst ohne Brief den Wagen auch nicht mehr abmelden.

    Sicher bist du nur, wenn du den Wagen selbst abmeldest.

    Kommentar von NicoleBayer NicoleBayerNicoleBayer

    Richtig!!

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    Antwort von turbo666 turbo666

    Ganz einfach: Du kannst das Auto angemeldet übergeben - Mach den üblichen Kaufvertrag und lass Dir zudem bestätigen, wann die Übergabe stattgefunden hat. Kopie des Ausweises des Erwerbers wär noch ganz gut - damit der Wagen nicht unter falschem Namen gekauft wird, das kommt manchmal vor.

    Wenn dann jedenfalls etwas passiert, dann geht Deine Versicherung - obwohl sie bezahlt - nicht nach oben, sondern die des Erwerbers. Es ist eine unsinnige "ADAC-Weisheit", dass man Autos nicht angemeldet übergibt. Das ist - wie so vieles was der ADAC so blubbert - absoluter Quatsch.

    Gutes Gelingen!

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    Antwort von Questor Questor

    Tu es nicht! Eine Bekannte hat dadurch vor kurzem sehr viel Ärger, Kosten und Probleme gehabt und das obwohl Datum Uhrzeit und sonstiges im Kaufvertrag festgehalten wurden.

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    Antwort von nattyman nattyman

    Alles was dieser Kerl dann mit deinem Auto macht kommt erstmal zu dir als Fahrzeughalter. Wird er geblitzt, kriegst du das Knöllchen. Wird er geblitzt und er war so schnell das der Führerschein abgegeben werden muss, dann gibst in erster Instanz du den Führerschein ab. Du kannst natürlich die Behörde darauf hinweisen das du das Auto verkauft hast und jemand anderes gefahren ist. Die werden sich dann an den wenden (sofern du die korrekten Personalien von dem Typ hast). Der wird das aber 100% abstreiten und man wendet sich wieder an dich (Was?! Ich hab mit dem noch nie was zu tun gehabt..). Wenn sich der Fahrzeugführer nicht ermitteln läßt, dann kann's dir passieren das du jede kleine Fahrt in einem Fahrtenbuch über ein Jahr lang dokumentieren musst. DU bist letztendlich der geprellte in dem Fall.. Stell dir vor er raubt eine Bank mit dem Auto als Fluchtfahrzeug aus... (ich will's ja nicht beschwören, aber es gibt vieles was es nicht gibt ;) ). NICHT MACHEN! ABWARTEN!

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    Antwort von NicoleBayer NicoleBayer

    wenn es passiert, wirst Du belangt!!.. dann soll er rote Nummernschilder mitnehmen u Di behälst Deine !!! u meldest es ab

    Gib nie einen Brief u so raus... wenn es noch auf dich läuft!!..

    Entweder Schilder ab, oder er soll Auto Montag holen!

    Kommentar von lorenaamalia lorenaamalia

    und wenn er mit roten nummern schilder kommt, geht dann alles was er macht auch auf mich zurück??? weil angemeldet ist es ja dann trotzdem noch auf mich... also erst abmelden und dann den brief ??

    Kommentar von NicoleBayer NicoleBayerNicoleBayer

    wenn Du Deine Nummernschilder hast , passiert nix.. er fährt mit roten.. das Kennzeichen, die Schilder gibst dann mit Brief auf Amt ab... den Brief NICHT rausgeben, bevor es umgemeldet ist.. sonst kannst nix mehr machen.. wer den Brief hat, dem gehört das Auto!

    Kommentar von NicoleBayer NicoleBayerNicoleBayer

    wenn ihm Deine Schilder gibst, Deinen Brief kann er auf deine Kosten (Versicher. Steuer ) Weiterfahren..baut er Unfall, haftest Du

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    Antwort von Goebi Goebi

    Beim gelben Automobilclub kann man Kaufverträge runterladen, da ist das bestimmt mit enthalten. Musste mal nachsehen

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    Antwort von andreaskrieck andreaskrieck

    im kaufvertrag jegliche haftung ausschliessen und den vermerk dazu das der käufer am montag unverzüglich das ding ummeldet. im zweifel nochmal deine versicherung befragen

    Kommentar von lorenaamalia lorenaamalia

    und kann ich so einen kaufvertrag auch selber schreiben ???

    Kommentar von Goebi GoebiGoebi

    Besser nicht

    Kommentar von andreaskrieck andreaskrieckandreaskrieck

    ne lieber nicht. google mal, da gibts gute vorlagen

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