Auto angefahren, Zettel hinterlassen, 20 Stunden später selbst angezeigt.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Abend !

Zu nächst erst einmal Ruhe bewahren . Denn bekanntlich wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wurde .

Die Polizeibeamten haben zwar Recht das wenn sie den "Tatort" verlassen haben "Fahrerflucht" begangen haben ,und ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt leider nicht . Ist der "Unfallgegner" nicht in der unmittelbaren Umgebung aufzufinden , sind sie verpflichtet das nächste Polizeirevier von der Sache zu verständigen um den Fahrzeughalter ausfindig zu machen . So lautet Sinngemäß die gesetzliche Vorschrift .

Sie sollten - vorausgesetzt der andere Kfz Besitzer meldet sich nicht ,dann sind sie auf gut Deutsch gesagt aus dem Schneider , "denn wo kein Kläger - da kein Richter" In Zukunft legen sie sich eine "EINWEG KAMERA" in das Handschuhfach , wenn sie Besitzerin eines Fotohandys sind ist der entstandene Schaden noch einfacher zu dokumentieren .

Da ich davon ausgehe das sie neben der Kfz Haftpflicht eine Kfz Rechtsschutz/ Familienrechtsschutzversicherung haben , sollten sie versuchen die Angelegenheit ein wenig ruhiger und gelassener betrachten , wo bei ich aber darauf hinweisen möchte , ähnliche Vorfälle nicht zur Gewohnheit werden zu lassen . Denn sonnst könnte die Sache echt haarig und ziemlich teuer werden , und das muss ja wohl wirklich nicht der Fall sein ! ! ! ! !

Sollte sich der Geschädigte weder bei mir oder der Polizei melden dann besteht doch öffentliches Interesse und die Sache wird weiter verfolgt?

Meine Sorge ist das ich ein Fahrverbot bekomme ... eine hohe Geldstrafe kann ich mir nicht leisten.

Im Internet findet man viele Antworten die mich beunruhigen ....

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nur für Privatrecht, Mietrecht ...

Was ist jetzt richtig, den Geschädigten (falls ich überhaupt geschädigt habe) zu finden oder einfach warten?

Denn an der Stoßstange war ein Vorschaden zusehen, welches meiner Meinung nach den Sachschaden hemmt.

Bitte um Hilfe

@Dronhap

Guten Tag Drohnhap !

Wie sie selbst schreiben , "sollte" der Geschädigte" sich NICHT bei ihnen oder Polizei melden , bedeutet das für sie "Das kein Geschädigter existiert . Denn wie schon erwähnt , "Wo kein Kläger - da kein Richter" .

Ich möchte ihnen aber trotzdem DRINGEND empfehlen , ihre private Rechtsschutz Vers. zu erweitern um bei leider niemals auszuschließenden ähnlichen Vorkommnissen Zukünftig abgesichert zu sein . Ich möchte sie aber darauf hinweisen , das wenn sie jetzt ihren Versicherungsschutz erweitern , die Versicherung NICHT rückwirkend gültig wird so das sie in dem bereits entstandenen Fall keinen Vers, schutz haben !

@MONSTERRATTE

PS ! Aus technischen Gründen muss ich zu dem von mir gemachten Kommentar eine Anmerkung nach schieben !

Sie sollten bei Fällen wie dem ihren NICHT erwarten können auf dieser Internetseite "Rechtsverbindliche Auskünfte" zu erhalten .

Im Gegensatz zu einer Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in einem Fall wie dem ihren können sie niemand für eine eventuelle Falsche Auskunft haftbar machen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Darum auch wenn es aus privaten Gründen "finanziell Eng " sein sollte , ist trotzdem billiger einen Anwalt mit der Vertretung ihrer juristischen Angelegenheit zu betrauen als auf gut deutsch " In die Schei ..e zu treten !

@MONSTERRATTE

Guten Tag "Drohnhap" !

Recht herzlichen Dank für positive Bewertung meines "nicht" rechtsverbindlichen Tipp !

Das Hinterlassen eines Zettels mit Telefonnummer und/oder Adresse genügt in solchen Fällen nicht. Die notwendige Reaktion wäre gewesen, die Polizei zu verständigen, wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs nicht vor Ort war. Ansonsten handelt es sich um ein pflichtwidriges Verlassen des Unfallortes, das auch strafrechtliche Konsequenzen hat. Das gilt selbst für den Fall, daß man von dem Unfall nichts bemerkt hat. Eine Selbstanzeige wird aber in jedem Falle mildernd berücksichtigt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt nicht zwingend, zumal es sich um einen geringen Sachschaden handelt. Bleib ruhig, es wird nur halb so schlimm.

Das gilt selbst für den Fall, daß man von dem Unfall nichts bemerkt hat.

Wenn man keinen Unfall bemerkt hat dann kann man auch nicht Unerlaubt den Unfallort verlassen.

was bedeutet das in Zahlen ein geringer Sachschaden?

Strafrechtliche Konsequenzen heißt ich bin dann vorbestraft, das wäre scheiße somit wäre ich mein Job los.

@Dronhap

Vorbestraft bist Du dann nicht.

Der mögliche Strafrahmen kommt aber auf die Umstände an und könnte bei einem Sachschaden bis 250€ so aussehen:

  • 15-20 Tagessätze Geldstrafe
  • 5 Punkte
  • wahrscheinlich kein Fahrverbot

Ist der Schaden höher dann erhöht sich auch die Strafe.

Wenn ich das richtig verstehe,hast du einen Zettel an ein Fahrzeug gehängt,was garnicht mehr da war? Dein Führerschein ist ganz sicher nicht weg.weil du dich nachweisbar nicht davonmachen wolltest,und den vermutlich Geschädigten auf seinem Schaden sitzen lassen wolltest.

Hallo, ja der Wagen war weg als ich nochmal wieder kam. Die Polizei meinte aber solch ei Zettel ist nichts wert, auch wenn ich ihn angehängt habe kann es sein das ein dritter Scherzkeks den entfernt hat (so die Polizei). Nachprüfbar ist das mit dem Zettel nicht sagte die Polizei und von daher kommt mir ein Zettel nicht positiv zu gute.

Es ist aber sicherlich möglich den Wagen wieder zu finden. Da sich der event. Unfall auf einem privat Parkplatz ereignete und vielleicht davon aus zugehen ist das die Person dort öfters parkt. Das Auto erkennen ich wieder und somit hätte ich Kennzeichen oder würde einfach so lange warten bis der Besitzer auftritt. Nur muss ich eben vor der Polizei den Fahrer finden.

Mein Bedenken ist das der Zettel verschwunden ist den ich dort angesteckt habe.

Mit wie viel Strafe muss ich rechnen? Ein Eintrag als Vorbestraft kostet mich auch meinen Job genauso wie ein Fahrverbot ...

Mach dich doch nicht verrückt,und lass dich nicht verrückt machen.Der andere hätte schon lange bei dir auf der Matte gestanden,und wenn er keinen Zettel gefunden haben sollte,hätte er Anzeige gege Unbekannt gemacht.Hat er aber nicht.Da du aber als reuiger Sünder bei der Polizei aufgeschlagen bist,wird das als geringfügig eingestellt.Oder glaubst du,unsere Gerichte haben Lust,sich mit so einem Blödsinn rumzuschlagen?

@011100

§ 142 StVG Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.


Es kann von einer Strafe abgesehen werden, es kann aber auch nur eine mildere Strafe geben - die ist aber auch noch hart genug.

@011100

Hallo, ich denke das der andere die Sache nicht anzeigt da die Stoßstange bereits beschädigt war. Aber wenn die Polizei den Wagen findet wird automatisch die Sache weiter verfolgt ... sehe ich das richtig?

@Crack

wie hoch ist nicht bedeutender Sachschaden?

Wenn ich es schaffe das beschädigte Fahrzeug wieder zu finden und mit dem Geschädigten eine Regelung zwecks eventuellen Schaden hin bekomme ist die Sache dann erledigt?

Und wenn ich einen umbringe und ihn dann wiederbelebe, ist die Sache dann auch erledigt?

Wie naiv kann man sein?