ich habe meinen privatangemeldeten ivecco transporter an eine autohändlerin verkauft ! ich habe ihr die mir bekannten mängel mitgeteilt ,und sie hat das auto selber vor einem monat von mir weggefahren .nach ca .zwei wochen hat sie den transporter erst abgemeldet ! UND JETZT NACH EINEM MONAT SAGT SIE ZU MIR DAß ANGEBLICH EIN GETRIEBESCHADEN VORLIEGT
AUTO AN AUTO-HÄNDLERIN VERKAUFT - SIE MÖCHTE IHR GELD ZURÜCK
Antworten (4)
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nudelholzwerfernudelholzwerfer
bei privatverkäufen gibtes eine geminderte rückgabe zeit da man heute ja rechtschutzversichert ist ist das eigentlich kein problem es seiden du hast gepatzt udn entweder nicht besagte versicherung oder aber müll verkauft =)
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maikel196maikel196
Hallo
Wegtreten lassen ! Hoffe du hattest den Kaufvertrag zur zul.St. Geschickt oder gefaxt und zum f,Amt Dann hast du ab vk Datum keine kosten mehr
Gruß Mike
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volker3329volker3329
Sie kann dir garnichts nach so langer Zeit. Und wenn,dann hast du anspruch auf Schadenersatz,da sie mit deiner Anmeldung 2 Wochen rumgefahren ist.
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scallawagsscallawags
Was steht in eurem gemeinsamen Kaufvertrag? "Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen und Probe gefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"?! Dann bist du als Privatperson auf der sichren Seite. Wenn nicht, dann viel Glück.
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