1

Auto an- bzw. abmelden

Frage von billy007 billy007

Hallo, mein jetziges Auto kommt nicht mehr über den TÜV. Jetzt habe ich ein anderes gebrauchtes in Aussicht. Der Verkäufer (ist ein bekannter von uns) würde meinen dann verschrotten, bzw. schauen ob er irgendwas noch damit anfangen kann. Jetzt zu meiner Frage: Wie mach ich das mit an-bzw. abmelden? funktioniert das, dass ich zum verkäufer hingeh, die papiere hole, dann das "neue auto" anmelde und das alte gleichzeitig abmelde? dann muss ich die nummernschilder von meinem alten mitnehmen oder? wie bekomme ich mein "altes" dann zum verkäufer? darf ich diese fahrt dann noch machen? is ja sozusagen die "entsorgungsfahrt"? ich danke schonmal für antworten :)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Erni09 Erni09

    Ist die TÜV-Plakette für dein Auto noch für den Monat August gültig? Wenn ja, sieh zu! Wenn der August verstrichen ist (oder dein Auto nur TÜV bis Juli hatte) darfst du dein Auto im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegen, da es laut Gesetz (bzw. TÜV) nicht mehr verkehrstauglich ist. Hier wird dir auch ein Überführungskennzeichen nichts nutzen.

    Zum an- bzw. abmelden: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von beiden Fahrzeugen mitnehmen und ab- bzw. ummelden. Das ist kein Problem, dass du dein altes Kennzeichen für das neue Fahrzeug übernimmst. Einfach ein Nümmerchen ziehen und die Herrschaften dort machen lassen.

    Kommentar von billy007 billy007

    Das heißt ich darf auch nicht mit einer roten Nummer fahren, ja? Wie bekomme ich denn dann mein Auto da hin? :D

    Kommentar von Erni09 Erni09Erni09

    Per Anhänger oder vom Abschleppdienst abschleppen lassen. Im Straßenverkehr darfst du es definitiv nicht mehr fahren. Schieben wäre allerdings noch erlaubt :D Ich frage mich grade, ob abschleppen im Sinne von hinter einem anderen Auto ziehen erlaubt ist. Da solltest du lieber mal beim TÜV oder Straßenverkehrsamt nachfragen oder der Polizei nachfragen. Da bin ich überfragt.

  • 0
    Antwort von Multidom Multidom

    Gehe im I- Net zur STVo § 15 a dort wirst Du alles finden was das Abschleppen betrifft.

  • 0
    Antwort von CJ1991 CJ1991

    Klar kannst du das Auto abmelden und dann gleich das andere anmelden! Nummernschilder mitnehmen ist sogar SINNVOLL da neue Nummernschilder Aufpreis kosten (die alten werden derweil entsorgt von der Behörde). Da wäre es wohl am besten wenn du das alte als angemeldet noch zum Käufer vort Ort fährst, dann steht es bei ihm. Dann meldest du dein neues an.

    Und ganz wichtig: Korrekte Kaufverträge machen. Auch für dein altes Auto, damit der Besitz genau geregelt ist! Du verkaufst dem Bekannten das Auto um den symbolischen Preis von 1 Euro. Den zahlt er natürlich nicht aber etwas muss eben auch als Preis angegeben sein. Es gab schon nen Fall wo eine Frau das Auto hergegeben hat ohne Kaufvertrag. Der Käufer wollte es angeblich 'entsorgen' und ließ es einfach auf ner Brachfläche stehen. Die Verschrottungsrechnung musste sie komplett tragen, der Käufer war aus dem Schneider. Durch einen Kaufvertrag hätte sie sich das Leergeld erspart!

    Liebe Grüße

  • 0
    Antwort von rovercraft rovercraft

    die zulassungsstelle kann dir genau antworten was du machen kannst und wieviel das kostet, ein anruf dort genügt...

  • 0
    Antwort von zonkie zonkie

    anmeldung läuft recht simpel mit den papieren die du bekommst. dann bekommst nummernschild und kannst das neue dann wegfahren.

    abmeldung vermute ich du stellst es am letzten standort ab nimmst nummerschild mit und meldest es dann entsprechend ab ...

    zur not einfach zulasungsstelle anrufen die kennen sich besser aus :)

  • 0
    Antwort von Joseph3 Joseph3

    Entweder du fährst das alte Auto vor dem Abmelden zum Verkäufer, oder du holst dir rote Nummernschilder.

    Kommentar von Erni09 Erni09Erni09

    Wenn das Auto jedoch keinen TÜV mehr hat, sind auch die roten Nummernschilder nicht rechtens.

    Kommentar von Joseph3 Joseph3Joseph3

    Aus der Frage ging nur hervor, dass das Auto nicht mehr über den TÜV kommt. Ansonsten hast du recht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.