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Auto als Fand! Darf man mit zweitschlüsseln wegfahren, wenn Pfandname unberechtigt?

Frage von nuckles nuckles
Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r nuckles,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße,

Karina vom gutefrage.net-Support

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Antworten (6)

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    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Also, wenn die Pfandnahme durch das Gericht oder ähnlich angeordnet wurde, dann nicht, egal ob berechtigt oder unberechtigt. Wenn unberechtigt, wird die Pfandnahme spätestens bei der Verhandlung aufgehoben.

    Kommentar von nuckles nuckles

    Auto wurde vom Abschleppdienst als Faustpfand genommen! Ist aber in meinen Augen eine fiese Abzockerfirma und er hat auch beim Abschleppen eine sehr miese Tour abgezogen! Gibt auch keine Berechtigung! Er rückt einfach schein und schlüssel nicht mehr raus!

    Kommentar von walterdealeman walterdealemanwalterdealeman

    was nennst du Faustpfand? Falsch geparkt, dann abgeschleppt?

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    Antwort von inmemoryofwauzi inmemoryofwauzi

    Sorry wie kommt der Abschleppdienst zu Deinem Autoschlüssel geschweige denn ins Auto um den Schein raus zu hohlen? Ich komme nicht aus Dummsdorf...... rück raus mit der Wahrheit, dann kann man Dir vielicht helfen

    Ansonsten Polizei =Anzeige&Anwalt&Gericht

    Gerichtsvollzieher=Schreiben aufsetzten,zurückdatieren,Person Deines Vertrauens als 1.Gläubiger einsetzen(Brief als Pfand geben,(DER, DER DEN BRIEF HAT,DEM GEHÖHRT DAS AUTO) für Dein Auto= Du bekommst wieder Dein Auto innerhalb ein paar Tage

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    Antwort von Highestender Highestender

    Hallo,

    an wen hast Du das Auto denn verpfändet ? Ich kenne keine Art des Autopfandes, wo der Pfandnehmer Zugriff auf den Zweitschlüssel hat. Der Gerichtsvollzieher oder der Vollstreckungsbeamte des Finanzamtes pfändet zB. soviel ich weiß durch Anbringung eines Pfandsiegels aber nicht durch Entgegennahme des Zweitschlüssels. In Deinem Fall muss doch irgendetwas in der Schiene zwischen Privatpersonen laufen, oder ?

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    Antwort von holsch holsch

    erkläre unberechtigt....

    ich hasse solche doofen fragen, wo man raten muß

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Was genau verstehst du am Wort "Pfand" nicht ?

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch

    Wer hat das Auto denn gepfändet? Doch sicher der Gerichtsvollzieher? Dann würde ich mal die Finger davon lassen.

    Kommentar von nuckles nuckles

    Abschleppdienst! Hat allerdings keinen Titel oder ähnliches! Einfach Schlüssel und Schein behalten!

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