Hallo an alle........is nur ne kurze Frage hoffe auf schnelle Antwort (Dringend) Und zwar habe ich einen Trabant 601 gekauft, dieser wurde 2008 abgemeldet, da dieses Auto aber ca. 30km entfernt von meinem Wohnort steht; ist meine Frage ob ich das Auto im Schlepptau mit einem anderen PKW nach hause ziehen darf?
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14Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
BirgitwunderBirgitwunder
Hier einmal die Definition der Begriffe:
Schleppen= Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigem Kraftfahrzeuges hinter einem anderem.Da dieses normalerweise Verboten ist,benötigt man eine Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt
Abschleppen= ist das Bewegen (Abschleppen) eines betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges um es - zur Behebung der Betriebsunfähigkeit einer Werkstatt zuzuführen - um es zu verschrotten
Beim Schleppen benötigt der Fahrer des "ziehenden" Fahrzeuges die Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. BE, der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges die Fahrerlaubnis dieses Fahrzeuges. Beim Schleppen muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein,es muss jedoch das Kennzeichen des Schleppfahrzeuges führen (sogenanntes Wiederholungskennzeichen). A C H T U N G ! Wird OHNE Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug geschleppt,so muss dieses Zugelassen und versichert sein!! Außerdem ist das "Schleppen" ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit!
Beim Abschleppen ist zu beachten,das hier der "Nothilfe-Gedanke" dahinter steht....also zur nächsten Werkstatt bzw. zum Schrottplatz fahren..... Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges KEINEN Führerschein,da er nicht als "Fahrzeugführer" tätig wird....
Höchstgeschwindigkeit beim Schleppen und beim Abschleppen ist 25 Km/H (Auch auf Autobahnen!!),das ergibt sich aus § 43,Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.
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PianokaterPianokater
So was nenn ich eine kompetente, hilfreiche Antwort!
Daumen hoch ;-)
Kommentar von
istdochegaltomistdochegaltom Leider aber kopiert und ohne Quellenangabe ;-)
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Teacher007Teacher007
rein rechtlich darfst Du das NICHT.
Du kannst es "auf gut Glück" machen, und hoffen daß Du weder erwischt, noch dich einer (der dich unterwegs sieht) verpetzt.
Geh lieber i.d. nächste Werkstadt in deiner Stadt und leih`dir dort "rote Nummernschilder"....zahlst ihm 20€, und hast deine Ruhe.
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Es geht ja jetzt ums Abschleppen "da dieses Fahrzeug nicht von alleine fahren kann" und es auch nicht zugelassen ist, also wäre das dann schleppen......ach was solls des sind eh alles nur Dörfer in der Umgebung ich versuch´s auf gut Glück.......Trotzdem Danke für die Ausführliche Antwort. Mfg
Laß' Dich nicht erwischen^^ !!
Du weißt ja jetzt Bescheid... Danke für den Stern :-)
Hier ist noch die Quelle zur Antwort (kopiert?): http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3406406.html