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Auto Abschleppen, Zulassung ja oder nein?

Frage von DeathAngel1985 DeathAngel1985

Hallo an alle........is nur ne kurze Frage hoffe auf schnelle Antwort (Dringend) Und zwar habe ich einen Trabant 601 gekauft, dieser wurde 2008 abgemeldet, da dieses Auto aber ca. 30km entfernt von meinem Wohnort steht; ist meine Frage ob ich das Auto im Schlepptau mit einem anderen PKW nach hause ziehen darf?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Birgitwunder Birgitwunder

    Hier einmal die Definition der Begriffe:

    Schleppen= Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigem Kraftfahrzeuges hinter einem anderem.Da dieses normalerweise Verboten ist,benötigt man eine Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt

    Abschleppen= ist das Bewegen (Abschleppen) eines betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges um es - zur Behebung der Betriebsunfähigkeit einer Werkstatt zuzuführen - um es zu verschrotten

    Beim Schleppen benötigt der Fahrer des "ziehenden" Fahrzeuges die Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. BE, der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges die Fahrerlaubnis dieses Fahrzeuges. Beim Schleppen muss das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen sein,es muss jedoch das Kennzeichen des Schleppfahrzeuges führen (sogenanntes Wiederholungskennzeichen). A C H T U N G ! Wird OHNE Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug geschleppt,so muss dieses Zugelassen und versichert sein!! Außerdem ist das "Schleppen" ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit!

    Beim Abschleppen ist zu beachten,das hier der "Nothilfe-Gedanke" dahinter steht....also zur nächsten Werkstatt bzw. zum Schrottplatz fahren..... Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des geschleppten Fahrzeuges KEINEN Führerschein,da er nicht als "Fahrzeugführer" tätig wird....

    Höchstgeschwindigkeit beim Schleppen und beim Abschleppen ist 25 Km/H (Auch auf Autobahnen!!),das ergibt sich aus § 43,Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung.

    Kommentar von DeathAngel1985 DeathAngel1985DeathAngel1985

    Es geht ja jetzt ums Abschleppen "da dieses Fahrzeug nicht von alleine fahren kann" und es auch nicht zugelassen ist, also wäre das dann schleppen......ach was solls des sind eh alles nur Dörfer in der Umgebung ich versuch´s auf gut Glück.......Trotzdem Danke für die Ausführliche Antwort. Mfg

    Kommentar von Birgitwunder BirgitwunderBirgitwunder

    Laß' Dich nicht erwischen^^ !!

    Du weißt ja jetzt Bescheid... Danke für den Stern :-)

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Hier ist noch die Quelle zur Antwort (kopiert?): http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3406406.html

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    Antwort von Pianokater Pianokater

    So was nenn ich eine kompetente, hilfreiche Antwort!

    Daumen hoch ;-)

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Leider aber kopiert und ohne Quellenangabe ;-)

    http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3406406.html

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    Antwort von Teacher007 Teacher007

    rein rechtlich darfst Du das NICHT.

    Du kannst es "auf gut Glück" machen, und hoffen daß Du weder erwischt, noch dich einer (der dich unterwegs sieht) verpetzt.

    Geh lieber i.d. nächste Werkstadt in deiner Stadt und leih`dir dort "rote Nummernschilder"....zahlst ihm 20€, und hast deine Ruhe.

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