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Auto abschleppen

gefragt von Charmin am 16.10.2008 um 17:47 Uhr

Hi Leute,

habe mal ne Frage an die erfahrenen bzw. wer schon damit erfahrung gemacht hat. Ich möchte morgen ein Auto holen, was nicht angemeldet ist und somit kein Nummernschild hat. Das heisst ich muss morgen das Auto abschleppen ca. 25 km. Meine Frage, darf ich das?! Wie hoch würde die Strafe kosten bzw. wie kann man das am kostengünstigen umgehen?! Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Mfg. David


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 16. Oktober 2008 17:58
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Nein, das darfst Du nicht.

Dazu bräuchtest Du einen Ausnahmegenehmigung der Strassenverkehrsbehörde und den Führerschein Klasse 2 oder entsprechend C1 oder C1E, da der Zug dann mehr als 3 Achsen hat, der nur mit LKW-Führerschein bewegt werden darf.

Solltest Du erwischt werden, wirds ganz schön teuer! Vorallem, wenn der erforderliche Führerschein nicht vorliegt, denn dann kommt zu der Anzeige wegen der fehlenden Genehmigung dann auch noch eine Anzeige wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis hinzu, dann hagelt es auch noch jede Menge Punkte in Flensburg!

Kommentar von Charmin am 16. Oktober 2008 18:01

nagut, Führerschein haben wir ja, es wäre halt nur ohne Nummernschild...

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. Oktober 2008 18:04

Ich denk, Du hast keinen Führerschein für nen großen Anhänger?? Und dann fehlt Dir immernoch die Genehmigung!

Kommentar von Charmin am 16. Oktober 2008 18:10

naja für den großen anhänger braucht man BE und ich habe nur B

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. Oktober 2008 18:14

Vergiß es, Du brauchst eine LKW-Führerschein!, mit dem Du 2 oder mehrachsige Anhänger fahren darfst!


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 16. Oktober 2008 17:48
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Abschleppen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs wird gleich gehandelt wie fahren ohne Vwersicherungsschutz. Besorg dir nen Wagen mit Anhängerkupplung und nen Leihhänger und hol den Wagen. Die Entscheidung liegt letztendlich bei dir....

Kommentar von Charmin am 16. Oktober 2008 17:51

für ein großen Anhänger habe ich kein Führerschein

Kommentar von Charmin am 16. Oktober 2008 17:52

Wie hoch ist die Strafe ca.

Kommentar von 32235e8dd09cd5392a365dc2394abc09smallgriechesucht am 16. Oktober 2008 18:02

Das entscheidet der Richter wenn du Pech hast. Auf jedenfall mindestens 3 Punkte. Und wenn was passiert auf jedenfall der Richter. Glaub mir die Alternative mit dem Hänger is WESENTLICH günstiger. Meld doch die Karre erst an und hok die danach erst ab.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 16. Oktober 2008 17:49
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Wenn das Auto fahrbereit ist, hol Dir doch Überführungskennzeichen.

Kommentar von Charmin am 16. Oktober 2008 17:51

zu teuer musste über 100 Euro zahlen und soviel hat noch nicht mal das Auto wert.

Kommentar von 6cc1c69b2867f677c03086c252460e3bsmallkieljo am 16. Oktober 2008 18:18

Die Strafe anders zu fahren ist höher.


WeiserRiese
beantwortet von WeiserRiese am 16. Oktober 2008 17:49
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Mach es so. do holst dir 2 freunde einer fährt vor du ganz dicht hinterher und einer der noch dicht hinter dir fährt!

Kommentar von Simple_avatar1smallWeiserRiese am 16. Oktober 2008 17:51

so fällt es keinen auf das du kein nummerschild hast

Kommentar von Charmin am 16. Oktober 2008 17:52

clevere Idee... aber zu aufwendig ;-)


anonym
beantwortet von Paukenschlag am 16. Oktober 2008 17:49
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klar darfst du das auto abschleppen. ich empfehle ne abschleppstange. und der der das geschleppte fahrzeug lenkt muss mindestens 12 sein


Kommentar von Charmin am 16. Oktober 2008 17:54

darf ich das Auto auch ohne Nummernschild mit einer Abschleppstange fahren?!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. Oktober 2008 18:00

Blödsinn!!

1) stellt der Zug ein Gespann dar, für das er einen LKW-Führerschein braucht und

2) muß der Fahrer im geschleppten Fahrzeug mindestens 16 sein und mit der Technik des Fahrzeugs vertraut sein!


malli
beantwortet von malli am 16. Oktober 2008 17:50
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hol dir doch ein überführungs kennzeichen!


anonym
beantwortet von Lucas am 16. Oktober 2008 17:54
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Wenn Du das Auto am Tag der Abholung auch auf Deinen Namen zuläßt, kannst Du Dir eine Doppelkarte bei Deiner Versicherung für diesen Tag ausstellen lassen. Wenn die alten, entstempelten Schilder noch vorhanden sind und der Kreis, aus dem Du das Auto abholst, an Deinen Kreis, in dem Du lebst und gemeldet bist, unmittelbar angrenzt, kannst Du den Wagen so ( mit alten Schildern und Doppelkarte) zum Strassenverkehrsamt fahren. Wenn nicht, würde ich den Wagen erst mit allen Papieren zulassen (bei gebrauchten Fahrzeugen brauchst Du nicht unbedingt vorführen, informiere Dich beim Amt) und dann mit den neuen und gestempelten Schildern das KFZ abholen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Oktober 2008 18:02
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natürlich kann das Auto geschleppt werden, weil ja ohne Kennzeichen bzw. gültige Zulassung nur beinhaltet, daß er nicht selber fahren kann

aber schleppe mit einer Stange

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. Oktober 2008 18:06

In allen Punkten falsch!


kieljo
beantwortet von kieljo am 16. Oktober 2008 18:05
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Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, brauchst Du für das Abschleppen eines fahrbereiten Autos den Führerschein der alten Kl 2 (also LKW) da das anhängende Fahrzeug einen Radabstand von mehr als 50 cm hat.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 16. Oktober 2008 18:07

Richtig, und eine Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde!


anonym
beantwortet von Wolf96 am 11. Januar 2009 19:33
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Wenn du noch den alten führerschein hast!!!! also den aus Pappe dann kannst ohne propleme abschleppen! wenn den nicht hast frag ein deiner kumpels oder aus der familie! ist besser als strafe und Billiger


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