Hallo habe auto gekauft bei ebay ohne TÜV/ASU mit Abschleppwagen nah hause mitgebracht, der Verkäufer war nicht Besitzer von diese Fahrzeug sondern hat das auto für seine Nachbarin verkauf,in Beschreibungs hat er nur über Endtopf geschrieben,den habe ich besorgt aber nach kurze zeit habe Probleme mit vordere axe und Motor schaden,auf diese Grund muss das auto stehen bleiben in eine private Gelände,weil ich keine money zum reperatur habe..das ist meine erste auto und ich wusste nicht das ich den abmelden soll,dachte das macht der verkäuter,jetzt hat er mir Email geschickt das ich das auto abmelden soll..bitte euch um helfe was brauch ich dafür? was kann mich abmelden kosten werde ich mehr bezahlen das ich den Fahrzeug nicht sofort nach dem kauf abgemeldet habe? für dank für eure Hilfe. mfG G.

Wenn du das KFZ abmelden möchtest brauchst du den Brief und den Schein, sowie die Kennzeichen. Die Kosten halten sich im Rahmen, ich glaube keine 20€
In den ersten sechs Monaten , nachdem Du ein Auto auch ohne Kaufvertrag gekauft hast, ist der Verkäufer haftbar zu machen,wenn ein Schaden so weit fortgeschritten war, dass nachzuweisen ist, dass der Verkäufer den Mängel schon bemerkt haben muß
bienyx88 am 7. Januar 2009 11:43 ...das ist auch alles egal, weil der Verkäufer bis zum 6. Monat in der Beweispflicht ist.
obiwana am 7. Januar 2009 11:49 Das trifft so allerdings nur auf gewerbliche Verkäufer zu und nicht auf private. Bei einem Privatverkauf muss der Käufer dem Verkäufer im nachhinein nachweisen, dass er das Fahrzeug verkauft hat, obwohl er von dem Schaden wußte. Da gilt nicht die "6Monatsregel"
hebe mit Kaufvertrag vor ca 2wochen gekauft,wollte Endtopf besorgen, zum TÜV ASU bringen und ummelden das war vor ca.2wochen nun hat der Verkäufer bei mängel über enttopf geschrieben aber nach par tage war mehr schaden als ich gedacht habe..jetzt ist auto nicht Fahr bereit.. und muss ich Geld sparen den wieder in gang zu bringen,aber erstmal abmelden..danke

den brief und zum straßenverkehrsamt, aber schnell bitte

Mit KFZ-Brief, KFZ-Schein und Nummernschildern zur KFZ-Zulassungsstelle. Personalausweis nicht vergessen.

Das Auto muss bei der KZ-Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür brauchst du :
Dann musst du einfach nur zu den Öffnungszeiten der Zulassungstelle dort higehen und dort eine Nummer ziehen (=dich anstellen) und wenn du aufgerufen wirst, werden die dir schon sagen Was du Wie machen musst. IdR ist das aber schon Alles und du mussst nur die neuen Schilder erstellen lassen (manchmal habe die auch welche vor Ort) und anbringen und schon kannst du - nach Bezahlung (auch Anmeldung kostet etwas!)- losfahren.
Für mich klingt das erst mal danach, als ob das Auto deutlich zu viele Mängel hätte, für die der Käufer haften muß. Du kannst eventuell auf Rückabwicklung des Kaufs bestehen. Hole Dir dazu lieber rechtlichen Rat.
Zum Kauf eines Fahrzeugs gehört die Übergabe des Fahrzeugbriefs. In diesem wird der rechtmäßige Eigentümer eingetragen. Mit diesem Brief und den Kennzeichen mußt Du zum Straßenverkehrsamt oder zum Einwohnermeldeamt. Dort kannst Du das Auto abmelden oder neu auf Dich anmelden.

Mit KFZ-Schein, KFZ-Brief und den Nummernschildern zum örtlichen Straßenverkehrsamt. Dort wird der Fahrzeugschein eingezogen. Im Fahrzeugbrief wird die Abmeldung des Fahrzeuges vermerkt (trifft nur noch bei den alten Fahrzeugscheinen zu) und auf den Nummernschildern werden die Siegel der Stadt weggekratzt. Das ganze ist nicht allzu teuer. Kostet zwischen 6 und 10 Euro.
obiwana am 7. Januar 2009 11:56 Ach so. Die Kosten die bisher für die KFZ Versicherung und Steuern angefallen sind werden nicht dir sondern dem Verkäufer berechnet. Wenn er sie wiederhaben will ist das seine Sache und er muss auf dich zukommen. Das Finanzamt wendet sich in jedem Fall nur an den Verkäufer bis zur Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs. Die interessiert nicht ob der Wagen verkauft wurde und an wen. Genauso verhält es sich mit der Versicherung. Das der Verkäufer das Geld von dir einfordert kann ich mir nicht vorstellen. Wenn er es täte wäre es nicht rechtens, da dies sein Problem ist. Also da auf keinen Fall etwas bezahlen. (Es sei denn es existiert ein Kaufvertrag in dem eine Frist für die Um- bzw. Abmeldung vereinbart wurde und du hast diese Frist überschritten)