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auto abmelden ohne nummernschild und kfz-schein

Frage von erwinpetzner erwinpetzner

vielleicht kann mir jemand helfen. ich habe, aus gründen eines fahrverbotes mein auto an einen freund verborgt. er hatte damit einen unfall war aber nicht selbst schuld. der verursacher hatte 1,3promille im blut und seine versicherung wollte also für den schaden nicht aufkommen. das auto wurde als totalschaden deklariert. anstatt mir den schaden zu bezahlen wollte er mir ein anderes auto im austausch überlassen. ich habe mich aber nach einer sichtung dieses besagten fahrzeugs nicht darauf eingelassen. nebenbei hat dieser aber mein auto (trotz angeblichen totalschadens) an einen dritten weiterverkauft. das war im übrigen nie abgesprochen. ich hatte mich nur auf dieses angebot mit dem autotausch mündlich eingelassen aber ohne jede zusage. den kfz brief habe ich niemals rausgerückt, weil ich das eine ausgesprochene frechheit finde, einfach mein auto weiter zu veräußern. kurz um. mein auto ist weg, ich habe keine kennzeichen, keinen schein und kann es so nicht abmelden. das fahrzeug wurde dann polizeilich zur fahndung ausgeschrieben, da der "verkäufer" keinen daten mehr über den verbleib des autos hatte. kein erfolg. jetzt sitze ich auf den laufen kosten (steuer) und mir wird überall gesagt ich könne nichts machen. das kann doch alles nicht wahr sein. jetzt habe ich kein auto und keinen ausgleich zu dem schaden. wie kann ich mich am besten verhalten? danke

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Antworten (6)

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Bei der Zulassungsstelle - Brief vorlegen- den Schein und die Nr-Schilder als verloren/gestohlen melden.

    Der nette Zeitgenosse hat eine Anzeige wegen Unterschlagung verdient.

    Die Versicherung muss immer zahlen, weil Haftpflichtschaden. Sie wird sich von ihrem Versicherungsnehmer das Geld wiederholen.

    Die Verkaufsgespräche, auch wenn die keinen Erfolg hatten, würde ich niemandem auf die Nase binden. Die werden später, wenn der Zeitgenosse vor Gericht steht zur Sprache kommen.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    quatsch mit sosse !! wer lesen kann ist klar im vorteil .

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    Antwort von Coladose1 Coladose1

    Nimm deine Anzeige von der Polizei und gehe damit zum Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser soll dir ein Schreiben an die Versicherung und an die Zulassungstelle erstellen, indem der Sachverhalt erklärt wird. Dann hast du eine Chance das du keine weiteren Kosten bekommst.

    Achte vorallem darauf, dass das Auto weiterhin als gestohlen gemeldet ist. Ansonsten hast du das nächste Problem. Wenn jemand mit deinem Auto einen Unfall baut, bist du leider haftbar, solange es auf dich zugelassen ist und nicht als gestohlen gemeldet ist.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    leider nicht das was die vers. sagt oder tut ist der zul.st. sowas von egal

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    wo habt ihr nur diese weissheiten her ??

    also echt

    Kommentar von Coladose1 Coladose1Coladose1

    Dies ist nun mal die Realität. Der Halter des Fahrzeuges ist für sämtliche verursachten Schäden haftbar, solange er nicht eine Diebstahlanzeige von der Polizei hat.

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    Antwort von ursula39 ursula39

    Genaueres kann Dir nur ein mit solchen Delikten vertrauter Rechtsanealt geben!Solche crashs werden häufig sogar vom späteren Käufer provoziert.. Also Vorsicht!

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Man sollte sich seine " Freunde " besser aussuchen.

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    mit der anzeige und brief zur zul . stelle , und stilllegen von amtswegen .

    fertich .

    gruss mike

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    zu erst zur porzelei verlust anzeigen , dann mit den papieren und brief zur zulassungsstelle und eine stilllegung von amtswegen durchführen lassen .

    gruss mike

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