1

Auto abmelden oder stilllegen

Frage von Roxanne77 Roxanne77

Hallo,

ich habe mein Auto welches noch angemeldet ist heute verkauft. Ich möchte es daher Montag abmelden. Oder soll ich es nur stilllegen? Der Verkäufer wird es erst mitte Dezember für sich anmelden. Was ist besser bzw gibt´s nen Unterschied? Vielen Dank

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dasElend dasElend

    eine vorübergehende Stilllegung gibt es nichtmehr, schon vor 2 jahren abgeschafft worden. du musst es nur abmelden.

    Kommentar von dasElend dasElenddasElend
  • 1
    Antwort von schneckle1980 schneckle1980

    vorübergehnde Stillegung, wenn fzg wieder auf dich angemeldet wird. Abmeldung, wenn HAlterwechsel

  • 1
    Antwort von Alcatraz1969 Alcatraz1969

    Nicht stilllegen...das würde bedeuten das du in paragraph 21 rutscht also vollabnahme ...nur abmelden reicht!

    Kommentar von schneckle1980 schneckle1980schneckle1980

    nur wenn Stillegung länger wie 18 monate

    Kommentar von Alcatraz1969 Alcatraz1969Alcatraz1969

    ja genau! innerhalb von 18 monaten muss er die hütte wieder anmelden!

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Diese Regelung gibt es schon einige Jahre nicht mehr. Jetzt ist es egal, selbst wenn das Fahrzeug 4 Jahre steht braucht es nur die normale Hauptuntersuchung.

  • 0
    Antwort von knattertatter knattertatter

    Nur Abmelden wenn du es stilllegts bedeutet es verschrotten

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.