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Auto abmelden obwohl der KFZ-schein beim Inkasso ist?

gefragt von SummSummSummSumm am 11.07.2009 um 13:19 Uhr

Hallo und guten Tag,

ich möchte um meine Schulden zu bezahlen mein Auto abmelden, jedoch hat den KFZ-Schein die Inkasso-stelle und diese jedoch rückt den Schein nicht raus. Die sagen ich muss erstmal die hälfte des Autokredits abbezahlen. Da jedoch liegt das Problem, ich habe derzeit leider nur einen 400!!-€ Job und bekomme kein Arbeitslosengeld oder Hartz4. Da ich das Auto nicht abmelden kann entstehen mir monatlich die Versicherungskosten von 200€. Würden die den Schein rausrücken, könnte ich abmelden und den Kredit abbezahlen aber die weigern sich.

Gibt es keine andere möglichkeit das Auto abzumelden also ohne den Schein?

Vielen dank


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mentecaptum
beantwortet von mentecaptum am 11. Juli 2009 13:22
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Die sollen den Schein direkt an dein zuständiges Straßenverkehrsamt schicken, das machen Lesasingunternehemn auch so wenn z.B. eine technische Veränderung eingetragen werden muss. Du hast dann ein Zeitfenster von ca. 1 Woche.

Kommentar von Verwaltung am 11. Juli 2009 14:38

Du und der Fragesteller meinst den Brief. Den Schein muss der Halter haben.

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 11. Juli 2009 19:37

Ja, richtig!


gini0101
beantwortet von gini0101 am 11. Juli 2009 13:26
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also wenn es wirklich nur der schein ist, wäre das kein problem! jedoch denke ich, du meinst den Kfz-Brief! auch eine inkasso-stelle wenn sie den kfz-brief haben, muß diesen treuhänderisch an die zulassungsstelle schicken um das fzg. abzumelden. diese schickt den brief dann wieder an die stelle zurück! wenn die das nicht machen, drohe denen mit rechtshilfe von deiner seite! sollte es wirklich nur der schein sein welchen die haben (wäre gar nicht zulässig wenn das auto weiter benützt wird ), brauchst du in der zulassungstelle nur sagen, das du den schein nicht mehr findest und dann geht es auch ohne!

Kommentar von Simple_avatar8smallSummSumm am 11. Juli 2009 14:49

Vielen dank ich werde das am Montag nochmal versuchen bei der Inkasso-stelle.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 11. Juli 2009 13:23
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Die Inkasso-Stelle kann nur den Kraftfahrzeugbrief haben. Den Schein musst Du immer dabei haben.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 11. Juli 2009 13:23
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Ich würde die Versicherung bitten, den Wagen zur Zwangsentstempelung frei zu geben. Dann bist du das Problem schon mal los.


anonym
beantwortet von tucan am 11. Juli 2009 13:28
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Die sind dazu verpflichtet den Schein bzw. Brief an das zuständige Straßenverkehrsamt zu zusenden, damit Du den Wagen abmelden kannst.



lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 11. Juli 2009 13:44
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Du meinst bestimmt den Kraftfahrzeugbrief.

Den Kraftfahrzeugschein musst du immer mitführen,wenn du mit dem Auto unterwegs bist.

Nimm den Schein und die Kennzeichen,und geh damit zum Straßenverkehrsamt.Wenn der Brief vorgelegt werden muss,stell einen Antrag bei der Inkassostelle,damit sie ihn dem Amt zuschicken.

Kommentar von Simple_avatar8smallSummSumm am 11. Juli 2009 14:48

Ja den meinte ich, tut mir leid. Hab leider keinen edit-button gefunden. Die Inkassostelle will ihn aber nicht rausrücken, da ich einen Ratenplan angefordert habe und die mir die 1.rate so hoch gemacht haben wie mein Einkommen ist =(


anonym
beantwortet von manniskiosk am 9. Oktober 2009 08:15
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hi,Erstens könntest du das auto Zwangsabmelden ,zweitens wen der Brief hinterlegt wurde müssen die bei denen der Brief liegt ( KFZ Brief )das Strassenverkersamt davon in kenntnis setzen und du kannst dan das Fahrzeug one Probleme Abmelden wen nicht Probier es mit Zwangsabmeldung den das verkersamt hat kein interesse dich zu binden mfg M.K


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