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Auto abmelden obwohl der KFZ-schein beim Inkasso ist?

Frage von SummSumm SummSumm

Hallo und guten Tag,

ich möchte um meine Schulden zu bezahlen mein Auto abmelden, jedoch hat den KFZ-Schein die Inkasso-stelle und diese jedoch rückt den Schein nicht raus. Die sagen ich muss erstmal die hälfte des Autokredits abbezahlen. Da jedoch liegt das Problem, ich habe derzeit leider nur einen 400!!-€ Job und bekomme kein Arbeitslosengeld oder Hartz4. Da ich das Auto nicht abmelden kann entstehen mir monatlich die Versicherungskosten von 200€. Würden die den Schein rausrücken, könnte ich abmelden und den Kredit abbezahlen aber die weigern sich.

Gibt es keine andere möglichkeit das Auto abzumelden also ohne den Schein?

Vielen dank

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Antworten (7)

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    Antwort von gini0101 gini0101

    also wenn es wirklich nur der schein ist, wäre das kein problem! jedoch denke ich, du meinst den Kfz-Brief! auch eine inkasso-stelle wenn sie den kfz-brief haben, muß diesen treuhänderisch an die zulassungsstelle schicken um das fzg. abzumelden. diese schickt den brief dann wieder an die stelle zurück! wenn die das nicht machen, drohe denen mit rechtshilfe von deiner seite! sollte es wirklich nur der schein sein welchen die haben (wäre gar nicht zulässig wenn das auto weiter benützt wird ), brauchst du in der zulassungstelle nur sagen, das du den schein nicht mehr findest und dann geht es auch ohne!

    Kommentar von SummSumm SummSumm

    Vielen dank ich werde das am Montag nochmal versuchen bei der Inkasso-stelle.

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    Antwort von mentecaptum mentecaptum

    Die sollen den Schein direkt an dein zuständiges Straßenverkehrsamt schicken, das machen Lesasingunternehemn auch so wenn z.B. eine technische Veränderung eingetragen werden muss. Du hast dann ein Zeitfenster von ca. 1 Woche.

    Kommentar von Verwaltung VerwaltungVerwaltung

    Du und der Fragesteller meinst den Brief. Den Schein muss der Halter haben.

    Kommentar von mentecaptum mentecaptummentecaptum

    Ja, richtig!

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Du meinst bestimmt den Kraftfahrzeugbrief.

    Den Kraftfahrzeugschein musst du immer mitführen,wenn du mit dem Auto unterwegs bist.

    Nimm den Schein und die Kennzeichen,und geh damit zum Straßenverkehrsamt.Wenn der Brief vorgelegt werden muss,stell einen Antrag bei der Inkassostelle,damit sie ihn dem Amt zuschicken.

    Kommentar von SummSumm SummSumm

    Ja den meinte ich, tut mir leid. Hab leider keinen edit-button gefunden. Die Inkassostelle will ihn aber nicht rausrücken, da ich einen Ratenplan angefordert habe und die mir die 1.rate so hoch gemacht haben wie mein Einkommen ist =(

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    Antwort von tucan tucan

    Die sind dazu verpflichtet den Schein bzw. Brief an das zuständige Straßenverkehrsamt zu zusenden, damit Du den Wagen abmelden kannst.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Ich würde die Versicherung bitten, den Wagen zur Zwangsentstempelung frei zu geben. Dann bist du das Problem schon mal los.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Die Inkasso-Stelle kann nur den Kraftfahrzeugbrief haben. Den Schein musst Du immer dabei haben.

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    Antwort von manniskiosk manniskiosk

    hi,Erstens könntest du das auto Zwangsabmelden ,zweitens wen der Brief hinterlegt wurde müssen die bei denen der Brief liegt ( KFZ Brief )das Strassenverkersamt davon in kenntnis setzen und du kannst dan das Fahrzeug one Probleme Abmelden wen nicht Probier es mit Zwangsabmeldung den das verkersamt hat kein interesse dich zu binden mfg M.K

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