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Auto abmelden-neu anmelden

gefragt von CatfanCatfan am 29.11.2007 um 7:33 Uhr

Hallo Wenn ich jetzt mein Auto abmelde für kurze Zeit und die Versicherung kündige,kann ich es dann nach kurzer Zeit,wenn ich es neu anemlden möchte,bei einer anderen Versicherung anmelden?Oder muß ich die alte Versicherung nehmen?

Danke vg Tanja


Reply


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 29. November 2007 11:28
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Warum willst Du das denn machen. Kostet unnötig. Wenn Du die Versicherung wechseln möchtest, kannst Du doch noch bis zum 30.11.(also Morgen) fristgerecht zum 31.12.07 kündigen. Dann hast Du noch 4 Wochen Zeit die eine andere Versicherung und Deckungskarte zu besorgen. Die schickst Du dann nur zur Zulassungsstelle und Du bist dann ab Januar anderweitig versichert.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. November 2007 09:10
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Wenn das Auto abgemeldet und gleichzeitig die Versicherung fristgerecht gekündigt ist, kannst Du bei Wiederanmeldung eine andere Versicherung wählen. Ist das Auto nur vorübergehend abgemeldet, so greift der Bestandsschutz und Du musst die alte Versicherung wieder nehmen. Mein Auto war von Januar bis Juni abgemeldet und ich hatte das vorher erfragt.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 29. November 2007 07:38
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Klar kannst du!

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallEinzel Kämpfer am 29. November 2007 10:19

Du bist dir aber sehr sicher...

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 29. November 2007 11:03

Ja, weil ich das selber schon so gemacht habe!


Catfan
beantwortet von Catfan am 29. November 2007 07:53
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Hallo Danke für die Antwort.Gibt es da ein Zeitlimit wo die Versicherung sagen kann das ich mich dort wieder versichern muß?

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 29. November 2007 07:58

Nein. aber wie andreas schon sacht, ist mit unnötigen Kosten und Rennerrei verbunden. Aso, neue Schilder musst du aber nicht machen lassen. Die Schilder gehören ja zum Auto und nicht zur Versicherung.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. November 2007 07:54
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klar kannst du das, nur lohnt es sich nicht, da sogenannte Kurzzeitversicherungskosten berechnet werden..siehe in den Vesonderen bedingungen, dann kostet An- und abmeldung und Schilder neumachen auch eine Menge..wenn schon, dann den ordentlichen Kündigungstermin/Kümdigungsgrund wie Halterwechsel z.B. nehmen





anonym
beantwortet von Eddy21 am 29. November 2007 08:54
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Das ist ohne weiters möglich ! Du solltest aber nicht vergessen, das ein weiterer Halter hinzukommt, obwohl du das Auto weiterhin selbst fährst !

Das lohnt nicht !

Wenn du vor einer Zwangs-Abmeldung stehst , wir die alte Versicherung informiert und die neue kann trotz Deckungskarte eine weitere Versicherung ablehnen , denn Du hast eine Versicherung bei der Du weiter versichern kannst !

Eddy21


anonym
beantwortet von lui345 am 2. Dezember 2007 20:27
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Was hier manche für ein Blödsinn ablassen...

Bei Abmeldung "ruht" die alte Versicherung nur. Nimmst Du dann einfach ein andere V. kann die alte Probleme machen. Nebenbei was machst Du mit Deinen Prozenten (SF-Klasse ??) Die müssen ja von der alten V. zur Neuen - oder?

Für die Unwissenden: Bei Abmeldung und Wiederzulassung auf den gleichen Halter wird kein weiterer Eintrag als Halter im Brief (Zul. Besch Teil I)gemacht und man braucht keine neuen Kennzeichen.Alte Kennz. reservieren lassen (2,60 Euro) Sonst wären 2 gleiche Halter hintereinander - so ein Quatsch. Manche melden das Motorrad jeden Winter ab und im Sommer dann wieder an....und das über Jahre..

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. Dezember 2007 20:33

Schön, dass Du rundum alle beschimpfst. Ich wüsste nicht, dass ich "Blödsinn abgelassen" habe.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 8. Dezember 2007 00:18

Liebe/r lui345, auch wenn Du anderer Meinung bist: Bitte achte doch trotzdem auf einen freundlichen Ton. Ein respektvoller Umgang ist uns bei gutefrage.net sehr wichtig. Vielen Dank für Dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


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