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Auto abgeschleppt -> ungerechtfertigt!!! Will Einspruch einlegen. Zahlt Rechtschutz?!

gefragt von KassiaKassia am 24.09.2008 um 21:43 Uhr
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Recht x 35.079 auto x 22.979 Rechtsschutz x 121 abschleppdienst x 10

1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 24. September 2008 21:50
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Wenn Dein Rechtsschutzvertrag den Verkehrsrechtsschutz beinhaltet (steht im Vertrag bzw. in der Police) und

wenn Dein Fall eine Erfolgschance bei einem Rechtsstreit hat (erklärt Dir der Anwalt), dann

Ja, ansonsten Nein.

Kommentar von anjanni am 24. September 2008 21:51

so isses


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 24. September 2008 21:47
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kann mir nicht vorstellen dass das ordnungsamt dir dein auto weg geschleppt hat, nur weils nicht gewaschen war. wirst schon in nem halteverbot gestanden haben. ruf doch mal bei deiner rechtschutz an und erkundige dich da. wir wissen ja nicht wo du versichert bist und die umstände warum man dein auto abgeschleppt hat auch nicht. und das wird eine wesentliche rolle spielen.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 24. September 2008 21:53

Wahrscheinlich wurde wegen ungenügendem Reifendruck abgeschleppt..... lach

Kommentar von Simple_avatar3smallKassia am 24. September 2008 22:05

habe schon recherchiert und diese Aktion war mehr als ungerechtfertigt. Es war das einzige Auto, das in der Reihe abgeschleppt wurde. Es war keine richtiges Parkverbot. Es war ein nicht eingezeichneter Parkplatz im Anwohnerparkbereich, ich bin nicht der einzige gewesen, der einen dieser "Randparkplätze" belegt- alle anderen drumherum erhielten einen Strafzettel. und ich hatte sogar meinen Anwohnerausweis in der Windschutzscheibe, auf dem meine Tel.Nummer vermerkt ist. Ich hätte innerhalb weniger Minuten am Auto sein können. Bzw, ich habe niemanden akut gefährdet und dass sofort und ohne Aufschub bei sowas der Abschleppdienst gerufen wurde... Naja!


pegolina
beantwortet von pegolina am 24. September 2008 21:45
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Frage erst mal deine Rechtsschutz oder schau in deinen Vertrag.


anonym
beantwortet von rudi05 am 24. September 2008 22:12
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wenn du gleich zahlst ist es billiger


moppi1409
beantwortet von moppi1409 am 24. September 2008 21:44
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ja ich denke schon bei einer rechtsschutz kannst du auch gleich ein anwalt anrufen wo du ein beratungsgespräch hast rede mal mit ihm darüber


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