
Wenn Dein Rechtsschutzvertrag den Verkehrsrechtsschutz beinhaltet (steht im Vertrag bzw. in der Police) und
wenn Dein Fall eine Erfolgschance bei einem Rechtsstreit hat (erklärt Dir der Anwalt), dann
Ja, ansonsten Nein.

kann mir nicht vorstellen dass das ordnungsamt dir dein auto weg geschleppt hat, nur weils nicht gewaschen war. wirst schon in nem halteverbot gestanden haben. ruf doch mal bei deiner rechtschutz an und erkundige dich da. wir wissen ja nicht wo du versichert bist und die umstände warum man dein auto abgeschleppt hat auch nicht. und das wird eine wesentliche rolle spielen.
1hoss43 am 24. September 2008 21:53 Wahrscheinlich wurde wegen ungenügendem Reifendruck abgeschleppt..... lach
habe schon recherchiert und diese Aktion war mehr als ungerechtfertigt. Es war das einzige Auto, das in der Reihe abgeschleppt wurde. Es war keine richtiges Parkverbot. Es war ein nicht eingezeichneter Parkplatz im Anwohnerparkbereich, ich bin nicht der einzige gewesen, der einen dieser "Randparkplätze" belegt- alle anderen drumherum erhielten einen Strafzettel. und ich hatte sogar meinen Anwohnerausweis in der Windschutzscheibe, auf dem meine Tel.Nummer vermerkt ist. Ich hätte innerhalb weniger Minuten am Auto sein können. Bzw, ich habe niemanden akut gefährdet und dass sofort und ohne Aufschub bei sowas der Abschleppdienst gerufen wurde... Naja!

Frage erst mal deine Rechtsschutz oder schau in deinen Vertrag.

ja ich denke schon bei einer rechtsschutz kannst du auch gleich ein anwalt anrufen wo du ein beratungsgespräch hast rede mal mit ihm darüber
so isses