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Auto abgeschleppt statt umgesetzt, rechtens?

Frage von Sirtuos Sirtuos

Hallo,

bei uns gibt es Streckenweise ein Halteverbot auf der rechten Seite (ganze Straße linksseitig ebenfalls), da auf er linken Seite in Höhe des Parkverbots eine Liefereinfahrt ist.

Auf der restlichen rechten Seite wäre um die Uhrzeit meines Erachtens nach alles frei gewesen.

Das Fahrzeug wurde aber abgeschleppt, statt einfach nur einige Meter zurückgeetzt. Ist das rechtens, kann ich auf die Zahlung der Kosten, die in Falle einer Umsetzung entstanden wären beharren?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Ja, das ist rechtens. Eine Umsetzung in Sichtweite muss nur dann erfolgen, wenn im Fahrzeug ein Behindertenausweis ausliegt.

    Warum hast du nicht einfach einige Meter weiter hinten geparkt ?

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    Antwort von Michael160 Michael160

    Ja, das ist rechtens.

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    Antwort von alphalpha alphalpha

    Das wirst Du zahlen müssen!

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    Antwort von Trixie79 Trixie79

    Eine Umsetzung kostet genauso viel wie die komplette abschleppung. Eine Umsetzung ist keine Pflicht.

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    Antwort von Sirtuos Sirtuos

    Zu dem Zeitpunkt, wars' noch voll... und ich später auch.

    Heute Morgen ist's passiert, war nicht flink genug.

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