Hallo Alle zusammen,
also folgende Situation:
Wir wohnen an der Straße und neben unserem Haus ist eine seeehr breite Einfahrt zu einem Hinterhaus, einer Tiefgarage und der Zugang zu Einfamilienhäusern. Neben der Einfahrt ist so viel Platz, dass man ein Auto abstellen kann und trotzdem zum Nebenhaus noch ca. 4 m Platz hat, also breit genug für ein Feuerwehrauto, bzw. für ein Müllfahrzeug. Der „Parkstreifen“ ist Privatgrundstück und es passen 2 Autos hintereinander, ohne dass man die Zufahrt zur Tiefgarage oder zum Innenhof, noch zu den Wohnhäusern behindert.
Wir haben uns als erste hin gestellt und hinter unserem Auto stand noch eines. Nun wollte man uns Abschleppen. Wir haben es aber rechtzeitig gemerkt und haben das Auto um geparkt. Mit dem Abschleppdienst haben wir auch geredet und dieser hat uns mitgeteilt, dass nur für unser Auto ein Auftrag bestehen würde. Er hätte also unser Auto aus der Parklücke raus heben müssen. Außerdem hat er uns gesagt, dass er beauftragt wurde, da dies wohl eine Brandschutzzone sei.
Nun ist es aber keine Brandschutzzone, da dieses nicht als Brandschutzzone ausgewiesen ist und wäre es eine, hätten die Eigentümer die Möglichkeit gehabt, DIE Autos polizeilich abschleppen zu lassen.
Es gibt den Grundsatz der Schadensgeringhaltung, der besagt, dass der Schädiger in solchen Situationen vorher kontaktiert werden sollte, bevor man zu „härteren Maßnahmen“ greift. Dies ist nicht geschehen. Einer der Eigentümer in den Einfamilienhäusern kennt uns, da er in unserem Haus eine Wohnung im Erdgeschoss angemietet hat, in der er wohl sein Atelier hat.
Jetzt kam eine Rechnung vom Anwalt, in der wir aufgefordert werden die Kosten des „versuchten“ Abschleppens zu zahlen und die Anwaltskosten. Gesamtkosten: 200 €.
Hier meine Frage: Müssen wir die volle Summe zahlen, wenn der Abschleppdienst beauftragt worden ist, das Fahrzeug abzuschleppen mit der Begründung „Brandschutzzone“, obwohl es keine ist? Warum wurde nur unser Auto versucht abzuschleppen und nicht auch das, welches dahinter stand?
Kennt jemand so einen Fall und hat damit Erfahrung? Ich würde mich ehrlich über jeden Tipp und jede Hilfe freuen. Zur Not schalte ich auch den RA ein.
Vielen Dank für Eure Antworten LG Soschro87
Blöderweise ist in diesem Schreiben nichts von der Brandschutzzone zu lesen. Die Frage ist, ob ich dieses dann auch hineinschreiben kann. :-?
jap, also ich würde. Das zeigt dass du dich im Vorhinein schon damit befasst hast. und dann sehn was geantwortet wird. Aber zahlen würd ich erst wenn der Richter das so sieht. Die Kosten steigen dadurch nicht. Ein Anwalt ist auch nichts anderes als jemand, der versucht dir das Geld aus der Tasche zu ziehn.
OK, dann mach ich das mal. Zumindest verstreicht dann nicht die Frist wg. zahlen. ich kann dann ja immer noch mit meinem RA reden.
Danke für deine Hilfe. :-)
jap, tu das. und zudem: Fristen können dir absolut egal sein, solange sie nicht per Gerichtsbeschluss (Mahnbescheid) festgelegt werden.