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Auto abgeschleppt, Kosten sollen wir übernehmen, was tun?

Frage von SoSchro87 SoSchro87

Hallo Alle zusammen,

also folgende Situation:

Wir wohnen an der Straße und neben unserem Haus ist eine seeehr breite Einfahrt zu einem Hinterhaus, einer Tiefgarage und der Zugang zu Einfamilienhäusern. Neben der Einfahrt ist so viel Platz, dass man ein Auto abstellen kann und trotzdem zum Nebenhaus noch ca. 4 m Platz hat, also breit genug für ein Feuerwehrauto, bzw. für ein Müllfahrzeug. Der „Parkstreifen“ ist Privatgrundstück und es passen 2 Autos hintereinander, ohne dass man die Zufahrt zur Tiefgarage oder zum Innenhof, noch zu den Wohnhäusern behindert.

Wir haben uns als erste hin gestellt und hinter unserem Auto stand noch eines. Nun wollte man uns Abschleppen. Wir haben es aber rechtzeitig gemerkt und haben das Auto um geparkt. Mit dem Abschleppdienst haben wir auch geredet und dieser hat uns mitgeteilt, dass nur für unser Auto ein Auftrag bestehen würde. Er hätte also unser Auto aus der Parklücke raus heben müssen. Außerdem hat er uns gesagt, dass er beauftragt wurde, da dies wohl eine Brandschutzzone sei.

Nun ist es aber keine Brandschutzzone, da dieses nicht als Brandschutzzone ausgewiesen ist und wäre es eine, hätten die Eigentümer die Möglichkeit gehabt, DIE Autos polizeilich abschleppen zu lassen.

Es gibt den Grundsatz der Schadensgeringhaltung, der besagt, dass der Schädiger in solchen Situationen vorher kontaktiert werden sollte, bevor man zu „härteren Maßnahmen“ greift. Dies ist nicht geschehen. Einer der Eigentümer in den Einfamilienhäusern kennt uns, da er in unserem Haus eine Wohnung im Erdgeschoss angemietet hat, in der er wohl sein Atelier hat.

Jetzt kam eine Rechnung vom Anwalt, in der wir aufgefordert werden die Kosten des „versuchten“ Abschleppens zu zahlen und die Anwaltskosten. Gesamtkosten: 200 €.

Hier meine Frage: Müssen wir die volle Summe zahlen, wenn der Abschleppdienst beauftragt worden ist, das Fahrzeug abzuschleppen mit der Begründung „Brandschutzzone“, obwohl es keine ist? Warum wurde nur unser Auto versucht abzuschleppen und nicht auch das, welches dahinter stand?

Kennt jemand so einen Fall und hat damit Erfahrung? Ich würde mich ehrlich über jeden Tipp und jede Hilfe freuen. Zur Not schalte ich auch den RA ein. 

Vielen Dank für Eure Antworten LG Soschro87

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ProPhiL ProPhiL

    natürlich nicht! Schreib dem Anwalt:

    Sehr geehrter Anwalt (Name),

    hiermit weise ich dir Vorderung zur Zahlung des genannten Betrags zurück. Ich wurde seitens ihres Mandanten nicht vorab über die Aktion informiert wie es der Grundsatz der Schadensgeringhaltung vorschreibt. Zudem gilt an der besagten Stelle keine Brandschutzzone, welche diesen Grundsatz beeinflussen würde.

    mfg

    Dein Name

    Kommentar von SoSchro87 SoSchro87SoSchro87

    Blöderweise ist in diesem Schreiben nichts von der Brandschutzzone zu lesen. Die Frage ist, ob ich dieses dann auch hineinschreiben kann. :-?

    Kommentar von ProPhiL ProPhiLProPhiL

    jap, also ich würde. Das zeigt dass du dich im Vorhinein schon damit befasst hast. und dann sehn was geantwortet wird. Aber zahlen würd ich erst wenn der Richter das so sieht. Die Kosten steigen dadurch nicht. Ein Anwalt ist auch nichts anderes als jemand, der versucht dir das Geld aus der Tasche zu ziehn.

    Kommentar von SoSchro87 SoSchro87SoSchro87

    OK, dann mach ich das mal. Zumindest verstreicht dann nicht die Frist wg. zahlen. ich kann dann ja immer noch mit meinem RA reden.

    Danke für deine Hilfe. :-)

    Kommentar von ProPhiL ProPhiLProPhiL

    jap, tu das. und zudem: Fristen können dir absolut egal sein, solange sie nicht per Gerichtsbeschluss (Mahnbescheid) festgelegt werden.

  • 2
    Antwort von Bonbonmann73 Bonbonmann73

    Der Idealfall wäre eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Auf jeden Fall würde ich mich wehren. Denn wenn Du niemanden behindert hast, z. B. beim Ausfahren aus einem Grundstück, dann hat man dich aus freien Stücken abgeschleppt. Mag sein, dass ein Grundstückseigentümer das Recht hat dazu, aber er ist der Auftraggeber und muss erstmal zahlen. Die Unkosten muss er bei Dir einfordern mit Mahnung etc. Dass er dies über den Anwalt tut, der die Kosten noch mehr als verdoppelt ist unverhältnismäßig. Die Sache stinkt zum Himmel ! Recht ist teuer. Ich würde in dem Fall lieber 400 Euro an den eigenen Anwalt zahlen, als 200 an solche unmöglichen Leute !

    Kommentar von SoSchro87 SoSchro87SoSchro87

    Der selben Meinung bin ich auch. :-)

    Deshalb werde ich einen Widerspruch einlegen und mal schauen wie die reagieren. Mehr als dass ich vielleicht doch zahlen muss, kann mir ja nicht passieren. Und unser Anwalt ist ein ganz netter und hat uns bis jetzt eigentlich immer geholfen. Also zahl ich auch lieber mein Geld an ihn. :-)

  • 1
    Antwort von linuxmaverick linuxmaverick

    200 euro mit anwaltsgebühren ist noch günstig, was steht den genau im Brief und wer ist des Anwalt's Mandant? Auf der einen Seite kann ich die Leute verstehen, wenn mir einer die Einfahrt zuparkt, dass ich in 5 Zügen reinfahren muss, hätte ich auch lust die autos von denen eine Klippe runterrollen, aber was solls. Von wem habt ihr den erfahren, dass es keine Brandschutzzone ist? Ich würde mich da mall kundig machen, bei Personen die es wissen müssen und als Autoritätsargument angeführt werden können, dann schreibste dem Anwalt mal zurück.

    Kommentar von SoSchro87 SoSchro87SoSchro87

    Das Kfz hat niemanden behindert. Die Einfahrt ist sogar noch so breit, dass ein Müllzahrzeug durch passt (haben wir auf Bildern festgehalten (-:). Eine Brandschutzzone MUSS gekenntzeichnet sein mit Bildern bzw. Hinweisschildern. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man doch nicht den Abschleppdienst anrufen und behaupten, das es eine Brandschutzzone ist, obwohl es nicht stimmt. Selbst wenn es eine wäre, muss der Eigentümer diese kennzeichnen.

    Von dem einen Eigentümer, der in unserem Haus auch eine Wohnung angemietet hat. Der behauptet es immer es sei eine Brandschutzzone.

  • 1
    Antwort von Robinek Robinek

    Wirst Dir schwer tun für diesen Betrag einen geeigneten Anwalt zu finden und wenn ja dauert es. Erkundige Dich beim ADAC was Du tun kannst und sollst.Der Aufwand auch nervlich wird Dich sehr strapazieren!

    Kommentar von SoSchro87 SoSchro87SoSchro87

    Hab ja schon einen Anwalt. :-) Der ist halt im Urlaub und kommt erst nächste Woche zurück. ;-)

    Wenn es mit der Begründung "Privatgrundstück" abgeschleppt worden wäre, hätte ich es ja verstanden, ABER

    • das Kfz hat niemanden behindert
    • die vom Abschleppdienst kommen nicht, wenn kein "wichtiger" Grund vorliegt.
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    Antwort von jockl jockl

    Der REA fordert eigentlich unberechtigt. In diesem Zusammenhang war gestern eine sehr interessante TV-Sendung. Auf das Prog. da Sender habe ich leider nicht geachtet. Da war der Grundtenor. Darf sich ein "Zugeparkter" durch Abschleppenlassen der Zuparker aus seiner Situation befreien. Eigentlich nein, oder aber erst nach etwa 2 Stunden Suchens nach dem Übeltäter und selbst da muss der/das Betroffene mit den Kosten in Vorleistung gehen.

  • 0
    Antwort von tinimini tinimini

    Wem gehörte der Parkplatz?Euch?. Warscheinlich hat der Eigentümer das Angeordnet. da ihr sein Parkplatz blockiert habt.Wenn es so war, ist es auch rechtens!

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