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Auto abgeschleppt, 2 Monate später Rechnung

Frage von Kutzschy Kutzschy

Hallo, mir wurde am 30.05.2011 das Auto abgeschleppt. Heute (02.08.2011) kam der Kostenfestsetzungsbescheid von 158,46€. Gibt es da nicht eine Frist, die die Stadt einhalten muss? 2 Monate sind meines erachtens ein wenig lang. Wenn ich geblizt werde und nach 6 Wochen kein Bescheid kommt, ist das doch auch verjährt?!

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!

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Antworten (1)

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    Antwort von milkhunter milkhunter

    "Die Forderung des beauftragten Abschleppunternehmens ist eine zivilrechtliche Forderung. Für diese gilt die "Regelmäßige Verjährungsfrist" (3 Jahre, § 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 BGB)."

    (Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/verjaehrung-bei-abschleppenumsetzen)

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