1

Auto abgemdeldet um aus Versicherung zu kommen!!!

Frage von Mooob1704 Mooob1704

Tag auch, habe mein Auto abgemeldet um aus der versicherung zu kommen, diese gilt ein Jahr. Habe das Auto dann neu angemeldet auf meine Freundin und habe dann auf mein Name versichert aber bei einer anderen Versicherung. Jetzt kam Post, dass ich eine Doppelversicherung habe, habe ich ja eigentlich nicht da ich das Auto nicht auf mein Name angemeldet habe, oder wie jetzt? Wer kann mir mal helfen??? :) LG Andreas

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von polarfuchs polarfuchs

    Hallo,

    es reicht nicht aus, ein Auto ab- und wieder anzumelden, um die Versicherung zu wechseln. Deshalb wird die alte Versicherung dich nicht aus dem Vertrag lassen. Denn du hast eine Willenserklärung unterschrieben und dich für ein Jahr an den Vertrag gebunden. Das gilt auch für den Versicherer. Deshalb gibt es die ordentliche und ausserordentliche Kündigung.

    Die ordentliche Kündigung muss einen Monat vor Vertragsablauf ( in der Regel der 1.1.) beim Versicherer eingehen. Die ausserordentliche Kündigung kann nach einem Schadenfall oder nach einer Prämienerhöhung erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat ab Zugang über die Prämienerhöhung.

    Es spielt für die Versicherung eine untergeordnete Rolle, wer der Fahrzeughalter ist. Sondern der Versicherungsnehmer ist ausschlaggebend, weil dieser ja der Inhaber des Schadenfreiheitsrabatt ist.

    Ein Vertrag ist für beide Vertragspartner bindend, deshalb können die Kündigungsfristen nicht umgangen werden.

    Einen Versichererwechsel ausserhalb der o.g. Fristen kannst du nur vornehmen, wenn du das Fahrzeug verkaufst und dir ein neues zulegst. Oder in deinem Fall deine Freundin die Halterin UND Versicherungsnehmerin bei der neuen Gesellschaft wird.

    LG vom Polarfuchs

    Kommentar von Mooob1704 Mooob1704

    Die war Antwort war schon mal gut:).....Aber das Auto wurde ja "verkauft"...und wieder auf die neue Halterin angemeldet. Und ich habe es dann nur für Sie Versichert, sprich ein neues??? So wie du beschrieben hast im letzten Absatz

    Kommentar von polarfuchs polarfuchspolarfuchs

    Wie ich geschrieben habe, hat der Halter eines Fahrzeugs versicherungsrechtlich keine Pflichten. Sondern ausschliesslich der Versicherungsnehmer.

    Da du aber der Inhaber der schadenfreien Jahre bist, die auf die neue Gesellschaft vertragen werden sollten, kannst du wohl nicht glaubhaft versichern, dass du das Fahrzeug nicht mehr nutzt.

    Wenn du deiner Freundin die schadenfreie Jahre überschreibst, sie Halterin und Versicherungsnehmerin ist, dann klappt dein Vorhaben. Sie kann aber nur dann deine schadenfreien Jahre übernehmen, wenn sie als Fahrerin im bisherigen Vertrag eingetragen ist und lange genug den Führerschein hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann wirst du bis zu nächsten Hauptfälligkeit bei der bisherigen Gesellschaft bleiben müssen.

  • 0
    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Doppelversicherung ist korrekt.

    Die neue Vers. fragt den SFR (%) bei der alten Vers. ab, und die haben ja noch einen auf Dich laufenden Vertrag aus dem Du so nicht rauskommst.

    Das Auto hätte auch auf die Freundin versichert werden sollen !

    Sorry aber so wird das nichts !

  • 0
    Antwort von Abdullahturkey1 Abdullahturkey1

    Geh zum Versicher der das macht und klär das... aber sprich net so viel unnötiges sonst redest du vllt noch zu viel...

  • 0
    Antwort von nono1 nono1

    Vielleicht hättest du die alte Versicherung erst mal kündigen müssen, bevor du eine neue abschließt. Die lösen sich nicht von selbst auf.

    Kommentar von Mooob1704 Mooob1704

    Ist gekündigt worden, weil ich das Auto abgemeldet habe:)....die ruht aber weil ich einen Ein-jahresvertrag hatte, habe oder wie auch immer.

    Kommentar von nono1 nono1nono1

    Wann hast du sie gekündigt?

    Kommentar von Mooob1704 Mooob1704

    Am Tag der Abmeldung!!!

  • 0
    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Du hast doch aber anscheinend die Versicherung auf deinen Namen abgeschlossen. Halter(also Deine Freundin) und Versicherungsnehmer (also Du) müssen nicht dieselbe Person sein.

    Kommentar von Mooob1704 Mooob1704

    Heißt jetzt was? Die alte Versicherung läuft doch erst weiter wenn ich ein Auto anmelde oder nicht?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.