Tag auch, habe mein Auto abgemeldet um aus der versicherung zu kommen, diese gilt ein Jahr. Habe das Auto dann neu angemeldet auf meine Freundin und habe dann auf mein Name versichert aber bei einer anderen Versicherung. Jetzt kam Post, dass ich eine Doppelversicherung habe, habe ich ja eigentlich nicht da ich das Auto nicht auf mein Name angemeldet habe, oder wie jetzt? Wer kann mir mal helfen??? :) LG Andreas
Auto abgemdeldet um aus Versicherung zu kommen!!!
Antworten (5)
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polarfuchspolarfuchs
Hallo,
es reicht nicht aus, ein Auto ab- und wieder anzumelden, um die Versicherung zu wechseln. Deshalb wird die alte Versicherung dich nicht aus dem Vertrag lassen. Denn du hast eine Willenserklärung unterschrieben und dich für ein Jahr an den Vertrag gebunden. Das gilt auch für den Versicherer. Deshalb gibt es die ordentliche und ausserordentliche Kündigung.
Die ordentliche Kündigung muss einen Monat vor Vertragsablauf ( in der Regel der 1.1.) beim Versicherer eingehen. Die ausserordentliche Kündigung kann nach einem Schadenfall oder nach einer Prämienerhöhung erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt hier einen Monat ab Zugang über die Prämienerhöhung.
Es spielt für die Versicherung eine untergeordnete Rolle, wer der Fahrzeughalter ist. Sondern der Versicherungsnehmer ist ausschlaggebend, weil dieser ja der Inhaber des Schadenfreiheitsrabatt ist.
Ein Vertrag ist für beide Vertragspartner bindend, deshalb können die Kündigungsfristen nicht umgangen werden.
Einen Versichererwechsel ausserhalb der o.g. Fristen kannst du nur vornehmen, wenn du das Fahrzeug verkaufst und dir ein neues zulegst. Oder in deinem Fall deine Freundin die Halterin UND Versicherungsnehmerin bei der neuen Gesellschaft wird.
LG vom Polarfuchs
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SgtMillerSgtMiller
Doppelversicherung ist korrekt.
Die neue Vers. fragt den SFR (%) bei der alten Vers. ab, und die haben ja noch einen auf Dich laufenden Vertrag aus dem Du so nicht rauskommst.
Das Auto hätte auch auf die Freundin versichert werden sollen !
Sorry aber so wird das nichts !
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Abdullahturkey1Abdullahturkey1
Geh zum Versicher der das macht und klär das... aber sprich net so viel unnötiges sonst redest du vllt noch zu viel...
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nono1nono1
Vielleicht hättest du die alte Versicherung erst mal kündigen müssen, bevor du eine neue abschließt. Die lösen sich nicht von selbst auf.
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Mooob1704 Ist gekündigt worden, weil ich das Auto abgemeldet habe:)....die ruht aber weil ich einen Ein-jahresvertrag hatte, habe oder wie auch immer.
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nono1nono1 Wann hast du sie gekündigt?
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Mooob1704 Am Tag der Abmeldung!!!
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PatrickLassanPatrickLassan
Du hast doch aber anscheinend die Versicherung auf deinen Namen abgeschlossen. Halter(also Deine Freundin) und Versicherungsnehmer (also Du) müssen nicht dieselbe Person sein.
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Mooob1704 Heißt jetzt was? Die alte Versicherung läuft doch erst weiter wenn ich ein Auto anmelde oder nicht?
Die war Antwort war schon mal gut:).....Aber das Auto wurde ja "verkauft"...und wieder auf die neue Halterin angemeldet. Und ich habe es dann nur für Sie Versichert, sprich ein neues??? So wie du beschrieben hast im letzten Absatz
Wie ich geschrieben habe, hat der Halter eines Fahrzeugs versicherungsrechtlich keine Pflichten. Sondern ausschliesslich der Versicherungsnehmer.
Da du aber der Inhaber der schadenfreien Jahre bist, die auf die neue Gesellschaft vertragen werden sollten, kannst du wohl nicht glaubhaft versichern, dass du das Fahrzeug nicht mehr nutzt.
Wenn du deiner Freundin die schadenfreie Jahre überschreibst, sie Halterin und Versicherungsnehmerin ist, dann klappt dein Vorhaben. Sie kann aber nur dann deine schadenfreien Jahre übernehmen, wenn sie als Fahrerin im bisherigen Vertrag eingetragen ist und lange genug den Führerschein hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann wirst du bis zu nächsten Hauptfälligkeit bei der bisherigen Gesellschaft bleiben müssen.