Hallo zusammen, ich habe mir heute zum ersten Mal einen Termin zur Autoinspektion geben lassen. Auf dem Terminzettel steht allerdings, etwas, das ich nicht so recht verstehe. " Bei Fahrzeugabgabe bengözigen wir: (...) ABE(Allgemeinebetriebserlaubnis)/Gutachten; Felgenschloss und Radmuttern/-schraiben (...)" 1.) Ich wüsste nicht, das ich ein Felgenschloss und Radmuttern, etc. habe... wozu auch!? 2.) Ich habe keine ABE... also ein Gutachten... bisher wurden keine Felgen ausgetauscht oder sonst irgendein Teil an dem Auto ausgewechselt, da es ein Neuwagen war... ich habe ALLE meine Papiere durchsucht und nichts dergleichen gefunden, außer Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag, usw.)
Meine Frage ist nun, MUSS ich zum TÜV und mir unbedingt noch so eine ABE ausstellen lassen!? Vielleicht kann mir jemand helfen :-/ dankeee
Diese Aussage ist so nicht richtig. Für ein Änderungsteil mit KBA-Nr. (also mit einer ABE) muss man immer die ABE mitführen, außer das Teil ist nach einer Änderungsabnahme beim TÜV in die Fz-Papiere eingetragen worden, was heute bei den neuen Fz-Papieren so gut wie nie geschieht (es wird nur noch einen Rad-Reifen-Kombination eingetragen)