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Auto ab und ummelden?

gefragt von HawedereHawedere am 27.06.2009 um 18:48 Uhr

Mein Auto ist plötzlich an Herzversagen gestorben (Zahnriemen), ich hab mir jetzt ein neues gekauft. Wenn ich mein altes abmelde, kann ich dann mit der selben (der alten) Nummer mein neues zulassen? Das neue kommt aus einem anderen Landkreis

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Auto x 23.263

marijo2
beantwortet von marijo2 am 27. Juni 2009 18:49
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Wenn es aus einem anderen Landkreis ist, geht das nicht. Musst neues Nummernschild kriegen!

Kommentar von AndreasKlein am 27. Juni 2009 18:52

Wenn es aus dem selben Landkreis wären, dann könnte es ja das alte Kennzeichen behalten ...


anonym
beantwortet von AndreasKlein am 27. Juni 2009 18:49
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Nein, dass alte Kennzeichen ist für einige Monate gesperrt. Du musst Dir also neue Schilder kaufen ...


anonym
beantwortet von TinaWeber am 27. Juni 2009 18:50
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bei der zulassungsstelle fragen, bei uns hat's nich geklappt, weil das alte kennzeichen ne zeit lang gesperrt ist, weiß aber leider nicht wie lange

Kommentar von AndreasKlein am 27. Juni 2009 19:04

Eine gesetzl. Regelung gibt es dafür nicht. Es kommt einzig auf die Entscheidung des zuständigen Beamten / Leiters des Amtes an... Aber nach 6 Monaten habe ich mal gehört, wäre so ein gängiges Ding... Keine Ahnung ob die damit die Schildermacher subventionieren ...


eva130254
beantwortet von eva130254 am 27. Juni 2009 18:49
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Wenn du die Nummer beim Straßenverkehrsamt für dich "blockierst", dann kannst du sie auch für das neue Auto nehmen, egal aus welchem Landkreis das Auto kommt. Das meintest du doch damit oder ?

Kommentar von AndreasKlein am 27. Juni 2009 19:05

Funkioniert dieses "blockieren" bei eurer Zulassungsstelle? Ich denke eher nein und könnte auch unklarheiten z.B. bei einem Versicherungsvertrag nach sich ziehen etc....

Kommentar von 6efd414d35d2cdb48ea62abd305ea88csmalleva130254 am 27. Juni 2009 20:15

Ja das funktioniert. Und was sollte das mit der Versicherung zu tun haben, die bleibt doch dieselbe ?? !!


bueten
beantwortet von bueten am 27. Juni 2009 18:49
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gehe zum strverksamt es geht

Kommentar von AndreasKlein am 27. Juni 2009 18:50

Meinst Du oder hast es selbst mal durchgeführt?


eva130254
beantwortet von eva130254 am 27. Juni 2009 20:18
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Also ich hab die Frage so verstanden, dass das neue Auto aus einem anderen Landkreis kommt und er das alte Kennzeichen aus seinem Landkreis (in dem er natürlich immer noch wohnt) auch für dieses neue Auto verwenden kann ???!!!

Berichtigt mich, wenn ich mich irre ...


anonym
beantwortet von KlausMaria am 27. Juni 2009 19:11
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Hallo,

meine freundin hat auch ihr altes Kennzeichen auf ihr neues Auto umschreiben lassen. Das heisst ihr neues Auto kam NICHT hier aus der Stadt und beim Ummelden hat sie das Kennzeichen von ihrem alten Auto mitgenommen. Warum soll das bei Dir klappen?


kieljo
beantwortet von kieljo am 27. Juni 2009 18:52
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Neuer Landkreis neues Kennzeichen.

Selber Landkreis selbes Kennzeichen.

Bundesweit mitnehmen geht noch nicht.

Kommentar von AndreasKlein am 27. Juni 2009 19:00

Die 3 Antworten sind korrekt, aber die Frage ist noch nicht beantwortet worden. Kann denn bei einem neuen Landkreis, dass Kennzeichen identisch sein, mit dem welches einem gerade oder gestern abgemeldeten eigenen Fahrzeug zugeteilt war ???

Kommentar von 6cc1c69b2867f677c03086c252460e3bsmallkieljo am 28. Juni 2009 17:51

Wenn Du dein altes Auto abmeldest, kannst Du dein neues Auto mit dem Kennzeichen des alten Autos anmelden. Das müsste jetzt schon bundesweit möglich sein. Die 6 monatige Sperrfrist gibt es nicht mehr.


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