Frage: "Wie ist die Rechtslage , übernimmt meine Versicherung den Schaden und werde ich hochgestuft , oder muß der neue Besitzer bzw. dessen Versicherung für den Schaden eintreten ?
Auto 13 Uhr verkauft , neuer Besitzer baut um 14 Uhr Unfall mit noch nicht umgemeldeten Fahrzeug.
Antworten (7)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
helmutgerkehelmutgerke
So einfach ist das rechtlich zu beurteilen;
Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet die bestehende Haftpflichtversicherung. Der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird auch höher gestuft. Der Verkäufer muss ggf. die sich dadurch erhöhende Prämie beim Käufer einfordern.
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4Antwort von
Biggi2000Biggi2000
Hallo,
in solchen Fällen würde ich mich an § 95 VVG halten (müssen). Danach ist der neue Eigentümer der Sache auch der neue Versicherungsnehmer. Also ein kurzes Anschreiben an die Versicherung mit der Mitteilung des Eigentümerwechsels, am besten noch mit einer Kopie des Kaufvertrages.
*Quelle: wer weiß was***
Kommentar von
Biggi2000Biggi2000 § 95 Veräußerung der versicherten Sache.
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.
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3Antwort von
herjaherja
Der neue Besitzer hat ja noch keine Versicherung für das Auto, also zahlt wohl deine Versicherung. Natürlich nur dann, wenn der Käufer den Unfall verschuldet hat. Wenn deine Versicherung den Schaden bezahlt, wirst du auch mit deinen Beiträgen hochgestuft und musst dir den finanziellen Nachteil vom Käufer ersetzen lassen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
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2Antwort von
teuto47teuto47
Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist muss deine Versicherung ran. Du verlierst einen Teil des SFR falls du nicht selbst dafür gerade stehst.
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1Antwort von
angelahangelah
Soweit ich weis ist ein Auto das den Besitzer wechsel noch beim vorbesitzer versichert, da der neue Bsitzer es zum Wohnort bringen muß. Er ist verpflichtet das Fahrzeug umgehend auf sich anzumelden. Der Unfall muss umgehend vom neuen Besitzer seiner Versicherung mitgeteilt werden damit der Schaden von seiner Versicherung beglichen wird. Ruf deine Versicherung sofort an dass das Auto verkauft wurde am besten mit Uhrzeit ,Datum und kläre das. Eine höherstuffung für wird es wohl erher nicht für dich geben so denke. ich Viel Glück
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1Antwort von
Roxy01Roxy01
Das ist sehr dumm gelaufen. Ich nehme an das die Rechtslage die ist, da nicht umgemeldet dein Auto dein Schaden. Warum hast du denn dein Auto nicht vor dem Verkauf abgemeldet? Du kannst nur schaun das der neue Besitzer für den Schaden aufkommt. Aber ob er das tut?
Kommentar von
herjaherja Warum hast du denn dein Auto nicht vor dem Verkauf abgemeldet?
Weil das i. d. R. kein Privatverkäufer macht.
Kommentar von
Roxy01Roxy01 Aber natürlich. Ich verkaufe doch kein Auto das auf mich angemeldet ist. Sorry aber so blöd ist man doch nicht. Gerade als PRIVATVERKÄUFER .
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1Antwort von
Agnes10Agnes10
Hm, das ist immer ein Problem, darüber haben wir auch schon nachgedacht. Laut Versicherungsvertreter muß deine Versicherung zahlen..........Deswegen: Augen auf beim Auto verkaufen oder kaufen!!!
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vollkommen richtig, schließe mich an
danke dir doddo, für den "Stern"