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Auto 13 Uhr verkauft , neuer Besitzer baut um 14 Uhr Unfall mit noch nicht umgemeldeten Fahrzeug.

Frage von doddo doddo

Frage: "Wie ist die Rechtslage , übernimmt meine Versicherung den Schaden und werde ich hochgestuft , oder muß der neue Besitzer bzw. dessen Versicherung für den Schaden eintreten ?

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Antworten (7)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    So einfach ist das rechtlich zu beurteilen;

    Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet die bestehende Haftpflichtversicherung. Der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird auch höher gestuft. Der Verkäufer muss ggf. die sich dadurch erhöhende Prämie beim Käufer einfordern.

    Kommentar von Casi1 Casi1Casi1

    vollkommen richtig, schließe mich an

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    danke dir doddo, für den "Stern"

  • 4
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Hallo,

    in solchen Fällen würde ich mich an § 95 VVG halten (müssen). Danach ist der neue Eigentümer der Sache auch der neue Versicherungsnehmer. Also ein kurzes Anschreiben an die Versicherung mit der Mitteilung des Eigentümerwechsels, am besten noch mit einer Kopie des Kaufvertrages.

    *Quelle: wer weiß was***

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    § 95 Veräußerung der versicherten Sache.

    (1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

    (2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

    (3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.

  • 3
    Antwort von herja herja

    Der neue Besitzer hat ja noch keine Versicherung für das Auto, also zahlt wohl deine Versicherung. Natürlich nur dann, wenn der Käufer den Unfall verschuldet hat. Wenn deine Versicherung den Schaden bezahlt, wirst du auch mit deinen Beiträgen hochgestuft und musst dir den finanziellen Nachteil vom Käufer ersetzen lassen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.

  • 2
    Antwort von teuto47 teuto47

    Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist muss deine Versicherung ran. Du verlierst einen Teil des SFR falls du nicht selbst dafür gerade stehst.

  • 1
    Antwort von angelah angelah

    Soweit ich weis ist ein Auto das den Besitzer wechsel noch beim vorbesitzer versichert, da der neue Bsitzer es zum Wohnort bringen muß. Er ist verpflichtet das Fahrzeug umgehend auf sich anzumelden. Der Unfall muss umgehend vom neuen Besitzer seiner Versicherung mitgeteilt werden damit der Schaden von seiner Versicherung beglichen wird. Ruf deine Versicherung sofort an dass das Auto verkauft wurde am besten mit Uhrzeit ,Datum und kläre das. Eine höherstuffung für wird es wohl erher nicht für dich geben so denke. ich Viel Glück

  • 1
    Antwort von Roxy01 Roxy01

    Das ist sehr dumm gelaufen. Ich nehme an das die Rechtslage die ist, da nicht umgemeldet dein Auto dein Schaden. Warum hast du denn dein Auto nicht vor dem Verkauf abgemeldet? Du kannst nur schaun das der neue Besitzer für den Schaden aufkommt. Aber ob er das tut?

    Kommentar von herja herjaherja

    Warum hast du denn dein Auto nicht vor dem Verkauf abgemeldet?

    Weil das i. d. R. kein Privatverkäufer macht.

    Kommentar von Roxy01 Roxy01Roxy01

    Aber natürlich. Ich verkaufe doch kein Auto das auf mich angemeldet ist. Sorry aber so blöd ist man doch nicht. Gerade als PRIVATVERKÄUFER .

  • 1
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Hm, das ist immer ein Problem, darüber haben wir auch schon nachgedacht. Laut Versicherungsvertreter muß deine Versicherung zahlen..........Deswegen: Augen auf beim Auto verkaufen oder kaufen!!!

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