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Auto - Kennzeichen (komplizierte Frage ;) )

Frage von Djibril Djibril

Person A braucht ein Auto, bekommt aber keins. Deswegen geht die Autofinanzierung über Person B und somit gehört Person B das Auto.Jedoch tut Person B überhaupt nicht mit dem Auto fahren, da Person B es nur für Person A finanziert hat und Person B nie vorhat mit dem Auto zu fahren und es auch nicht fahren wird.

Person B wohnt leider in einem anderen Bundesland als Person A. Da Person A das Fahrzeug aus dem Bundesland von Person B holt, hat das Auto ein anderes Kennzeichen als da wo Person A wohnt. Person A fährt wieder in sein Wohnort zurück. Nun fährt Person A mit einem Kennzeichen rum, was nicht seinem Gebiet entspricht. Im übrigen wohnt Person B in einem anderen Bundesland als Person A.

Nun die große Frage....

Kann Person A das Kennzeichen auf seinen Wohnort ändern?

Oder muss Person A nun immer mit einem anderen Kennzeichen rumfahren?

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Antworten (8)

  • 1
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Ich wiederhole mich nur ungern, habe dir aber diese Frage schon am 17.01. beantwortet. Auch andere Antworten dort waren hilfreich.

    Du musst diese "einfache" Beantwortung deiner "komplizierten" Frage nur verstehen.

    Kommentar von Djibril Djibril

    Die Frage vom 17.1 war nur so auf die schnelle, wollte nur nochmal ausführlich und absolute Klarheit. ;)

  • 1
    Antwort von cat64k cat64k

    Nein. Da das Auto immer Person B gehört muss das Auto auch auf Person B gemeldet sein. Und für Person B ist die Zulassungsstelle des Wohnorts, bzw eigentlich des Landkreises von dem wohnort zuständig.

    und wo ist das problem mit nem Kennzeichen umzufahren, das nicht der region entspricht.

    Aber ganz erhrlich: Warum tut Person B so etwas, das würd ich nichtmal für meine eigene mutter machen.

    Kommentar von cat64k cat64kcat64k

    Ach doch, da fällt mir ein es gibt eine Möglichkeit:

    Person A kauf Person B das Fahrzeug ab.

    Kommentar von Djibril Djibril

    Naja ist halt komisch, da Person A eben halt immer mit nem anderen Kennzeichen rumfährt, als da wo er wohnt. Eigentlich sozusagen falsche Angabe... Aber kommt ja wohl nur auf den Halter an und wenn der Halter anscheind in Kiel wohnt, aber das Fahrzeug in München gefahren wird. Muss es wohl trotzdem das Kennzeichen von Kiel haben, obwohl es dort nie rumfährt sondern nur in München. Naja ich finds komisch ^^ Aber ist wohl so - alles nur vom Halter abhängig.

    Kommentar von NLmieter NLmieterNLmieter

    Ganz ehrlich, ich fahre seit vielen vielen Jahren mit Kennzeichen rum, die nicht meinem Wohnort entsprechen. Ich bin sogar 4,5 Jahre mit einem ausländischen Kennzeichen gefahren. Und hier, wo ich gerade wohne, steht alles mögliche rum, aber vorwiegend nicht lokale Kennzeichen, was damit zu tun hat, dass hier viele unter der Woche wohnen, aber woanders ihre Heimat haben, bzw. außerhalb der Stadt arbeiten und Firmenwagen haben. Alles kein Problem.

    Theoretisch gäbe es in deinem Fall noch die Möglichkeit, dass Person B den Wagen entsprechend günstig an Person A verkauft, aber das ist mit Vorsicht zu genießen aufgrund steuerlicher Aspekte. Im Übrigen: mit Kieler Kennzeichen dürften Versicherung und Steuern günstiger sein, sodass der Zulassungsort auch noch Vorteile hat ;)

    Kommentar von Djibril Djibril

    Das Auto ist ein Neuwagen, also mit abkaufen ist schlecht. Zumal das Auto über die Bank finanziert ist. Muss erstmal abbezahlt werden. Ich lass das einfach mit dem Kennzeichen jetz so und warte bis er abbezahlt ist, dann kann ichs ändern mit Fahrzeugbrief usw :)

    Ansonten Danke für die ausführliche Antwort ;) und schön zuhören das sowas auch Vorteile hat, hehe ;)

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Ich bin sogar 4,5 Jahre mit einem ausländischen Kennzeichen gefahren.

    Wenn Du zu dem Zeitpunkt deinen Wohnsitz in Deutschland hattest, war das Steuerhinterziehung.

  • 1
    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Solange die Finanzierung läuft, ist es schwierig das zu ändern. Da hätte Person B von Vorneherein nur den Bürgen für Person A machen sollen. Wenn die Finazierung vorbei ist, kann Person A das Fahrzeug aber auf sich ummelden.

    Kommentar von Djibril Djibril

    Also gibt es momentan keinen Weg das Kennzeichen zu ändern, sondern erst wenn es abbezahlt ist.... Hmm oki :) Danke für die Antwort! :)

    Kommentar von RainerRoland RainerRolandRainerRoland

    Möglich ist es vielleicht irgendwie schon, aber eben äußerst kompliziert (z.B. Ablösung der Finanzierung durch Bankkredit). Es ist jedenfalls viel einfacher, es wird gewartet bis die Finanzierung zu Ende ist.

    Kommentar von Djibril Djibril

    Ok, dann wart ich wohl lieber. ;)

    Auf jeden Fall, danke dir für die gute Antwort :)

  • 1
    Antwort von Kurushiyama Kurushiyama

    Da Person A nicht der Halter des Wagens ist: Nö.

    Kommentar von Djibril Djibril

    Kommt also nur auf den Halter an und mehr nicht, schade ;)

  • 0
    Antwort von RosaSchelfeis RosaSchelfeis

    Ist hier ein Rätselstudio ?? hier wird Um Rat gefragt

  • 0
    Antwort von Astroprofiler Astroprofiler

    Wo ist das Problem wenn Person A mit dem Kennzeichen des Wohnortes von Person B herum fährt ?????

    Ist bei jedem Mietwagen auch kein Problem für die Fahrer.

    Kommentar von Djibril Djibril

    Ist aber kein Mietwagen ;) sondern nen Neuwagen und der hat halt immer nen anderes Kennzeichen als da wo er wohnt ist halt nur komisch ^^ Und wär halt schöner, wenn mans umnennen könnte ;)

  • 0
    Antwort von akay0ne akay0ne

    Ja geht bestimmt ... Versicherungsnehmer kann mit fahrzeughalter unterscheiden

    Kommentar von akay0ne akay0neakay0ne

    Kann ja sein das person a erst frisch führerschein hat ... Aber neues auto vom opa sponsort bekommen hat ... Also fahrzeughalter kann kennzeichen an sein wohnsitz haben

    Kommentar von Djibril Djibril

    Fahrzeughalter ist ja Person B, da Person B es finanziert. Person A fährt lediglich damit rum, in einem anderen Gebiet, aber finanziert hat es Person A nicht.

    Somit ist Person B Halter des Fahrzeugs, da es von ihm finanziert wird....oder etwa nicht?

  • 0
    Antwort von AnMaGe AnMaGe

    wenn person a den fahrzeugbrief hat und den schein (welcher ja mitführungspflichtig ist) kann person a das auto auf a´s wohnsitz anmelden!!!

    Kommentar von Djibril Djibril

    Brief hat aber die Bank, Auto ist noch nicht vollständig bezahlt.

    Kommentar von DocSchneider DocSchneiderDocSchneider

    Das heißt nichts, auch B benötigt zur Anmeldung den Brief.

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