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Auszugsrenovierung nach 22 Jahren

Frage von sternenkind58 sternenkind58

Hallo Nach 22 Jahren in meiner jetzígen Wohnung muß ich umziehen und möchte wissen ob ich die Wohnung nur besenrein übergeben muß. In meinem damaligen Übergabeprotokoll steht : Mieter verpflichtet sich bei Auszug alle Tapeten zu entfernen,Wände mit Makalatur zu streichen zu beanstandende Anstrichean Heizkörpern, Türen sowie Deckenauch wände im Bad und Küchen auszuführen.Ist diese Klausel wirksam? 1987 gehörte die Wohnung der neuen Heimat und wurde später zur heutigen LEG Wohnungsgesellschaft. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und antwortet mir schnell. Die Vorabnahme findet am Dienstag statt und ich möchte dem vermieter dann schon sagen können ja oder nein. Vielen Dank

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Antworten (4)

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    Antwort von tabeah tabeah
    Kommentar von sternenkind58 sternenkind58

    Vielen Dank für die schnelle An twort Hoffe das der Vermieter es akzeptiert und keinen Ärger macht.

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    Antwort von bautzener bautzener

    Die Klausel ist unwirksam - Wenn die üblichen Tapezierintervalle eingehalten wurden, dann genügt die besenreine Übergabe

    Kommentar von sternenkind58 sternenkind58

    Die sind zum Teil eingehalten worden leider nicht mehr so toll.Reicht aber Tapeten zu entfernen denke ich. Aber danke für die Antwort mal schauen was der Vermieter verlangt.

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    Antwort von mutterela mutterela

    Nach dem neuen Gesetz wird nur noch Besenrein übergeben!!!!!!

    Kommentar von sternenkind58 sternenkind58

    gilt das auch wenn der Vermieter Anstriche an Heizkörper und Türen verlangt?

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Besenrein nicht mehr und nicht weniger. Neues Gesetz 09 Mai/Juni.

    Kommentar von sternenkind58 sternenkind58

    Danke für die schnelle Antwort,wo kann ich dieses Gesetz nachlesen,damit ich den Vermieter genüber bei Beanstandung gut argumentieren kann1

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