Hallo Nach 22 Jahren in meiner jetzígen Wohnung muß ich umziehen und möchte wissen ob ich die Wohnung nur besenrein übergeben muß. In meinem damaligen Übergabeprotokoll steht : Mieter verpflichtet sich bei Auszug alle Tapeten zu entfernen,Wände mit Makalatur zu streichen zu beanstandende Anstrichean Heizkörpern, Türen sowie Deckenauch wände im Bad und Küchen auszuführen.Ist diese Klausel wirksam? 1987 gehörte die Wohnung der neuen Heimat und wurde später zur heutigen LEG Wohnungsgesellschaft. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und antwortet mir schnell. Die Vorabnahme findet am Dienstag statt und ich möchte dem vermieter dann schon sagen können ja oder nein. Vielen Dank
1
Auszugsrenovierung nach 22 Jahren
Frage von
sternenkind58
Antworten (4)
-
0Antwort von
bautzenerbautzener
Die Klausel ist unwirksam - Wenn die üblichen Tapezierintervalle eingehalten wurden, dann genügt die besenreine Übergabe
Kommentar von
sternenkind58 Die sind zum Teil eingehalten worden leider nicht mehr so toll.Reicht aber Tapeten zu entfernen denke ich. Aber danke für die Antwort mal schauen was der Vermieter verlangt.
-
0Antwort von
mutterelamutterela
Nach dem neuen Gesetz wird nur noch Besenrein übergeben!!!!!!
Kommentar von
sternenkind58 gilt das auch wenn der Vermieter Anstriche an Heizkörper und Türen verlangt?
-
-
0Antwort von
KellerasselKellerassel
Besenrein nicht mehr und nicht weniger. Neues Gesetz 09 Mai/Juni.
Kommentar von
sternenkind58 Danke für die schnelle Antwort,wo kann ich dieses Gesetz nachlesen,damit ich den Vermieter genüber bei Beanstandung gut argumentieren kann1
Diese Frage
Vielen Dank für die schnelle An twort Hoffe das der Vermieter es akzeptiert und keinen Ärger macht.