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Auszugsrenovierung nach 1,5 Jahren

gefragt von luci76luci76 am 01.11.2009 um 14:55 Uhr

Ich muss aus meiner Wohnung ausziehen und habe nur 1,5 Jahre darin gewohnt.

In meinem Mietvertrag heisste es : Der Mieter hat die Mieträume in ordnungsgemäßem und renovierten Zustand übernommen und wird sie bei Beendigung des Mietverhältnisses im renovierten Zustand an den Vermieter übergeben .

Was muss ich denn nun alles renovieren ? Die Wohnung war bei Einzug mit weisser Raufaser ausgestattet und ist es auch immernoch, ich habe keine andere Wandfarbe verwendet. Bohrlöcher sind vorhanden, besonders in der Küche, durch die Schränke . Im Bad sind 3 Bohrlöcher, allerdings in den Fugen der Fliesen ( Spiegelschrank und Lampe ). Die gesamte Wohnung ist mit Teppichboden ausgestattet,worauf schon beim Einzug ätliche Flecke waren, das wurde allerdings nicht im Übergabeprotokoll vermerkt.

Danke für Eure Antworten.


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nissili
beantwortet von nissili am 1. November 2009 15:18
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Ich würde die Löcher zumachen und die Rauhfasertapete neu überstreichen.Da der Teppich ein Verschleißgegenstand ist, kann man wohl nicht erwarten ihn wieder genauso zu übergeben.Könntest dir eine Reinigungsmaschine ausleihen u. das Gröbste damit entfernen.Laß dir darüber eine Quittung geben.Dann hast du einen Nachweis,falls es zu Beanstandungen kommt.


anonym
beantwortet von Smudo1284 am 1. November 2009 15:25
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Ich würde den Vermieter direkt fragen.

Ansonsten evtl. die Löcher mit Spachtelmasse abdichten, neu überstreichen.

Den Teppich würde ich mit einem Dampfreiniger reinigen.

Den gibt es bei der Drogerie Ihr Platz kostenlos, wenn man das Reinigungsmittel für 20 bis 30 € dazukauft. Macht den Teppich sehr sauber und entfernt Flecken und Milben. Nutze ich gelegentlich und habe nur gute Erfahrungen gemacht.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 1. November 2009 21:06
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Als Erstes, den Rat die Löcher zu verschließen würde ich nicht befolgen. Zum anderen, wenn dieser Satz "Beendigung des Mietverhältnisses im renovierten Zustand an den Vermieter übergeben" so als Formulierung in der Schönheitrep. Klausel steht und keinerlei Bezug auf den Grad der Abnutzung nimmt, ist sie unwirksam. Handelt es sich um eine Sondervereinbarung zum Vertrag, kann das unter Umständen wirksam sein.Gibt es auch noch eine Fristenregelung im Vertrag?. Abnutzung des Bodenbelages ist mit der Miete abgegolten. Flecken allerdings sind zu beseitigen. Da die Flecken nicht bei Einzug aufgenommen wurden, sieht es nicht gut aus. Interessant wäre noch das Alter der Bodenbeläge und deren Qualität. MfG


luci76
beantwortet von luci76 am 1. November 2009 21:22
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@heimwerker : Es gibt im MV keine Fristenregelung,wo drin steht wann ich welches Zimmer zu renovieren habe. Wie alt der Teppichboden ist, kann ich leider nicht sagen, ich schätze mal von 2004 da in dem Jahr das Haus saniert wurde.


anonym
beantwortet von Imera am 2. November 2009 18:42
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du mußt den ursprünglichen Zustand wieder herstellen


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