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Auszugsrenovierung

Frage von MaditaRonja MaditaRonja

Hallo!

Meine Mutter ist aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Lt Mietvertrag ist sie dazu verpflichtet Tapeten und Teppiche rauszunehmen.

Muß sie das wirklich noch?

Der ehemalige Vermieter (soweit ich weiß bis gestern) hat erst gewollt, das wir alles raus holen, dann sagte er, Tapete im Schlafzimmer und Flur kann bleiben (weiß) und die Teppiche dürfen drin bleiben.

Dann haben wir letzten Samstag den Rest an Tapeten runter geholt.

Gestern meinte er dann, die anderen Tapeten müssen auch raus.

Dieses hin und her nervt. Außerdem fährt meine Mutter am 10. zur Kur.

Danke für eure Antworten

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Antworten (6)

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    Antwort von Simpzon Simpzon

    "Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam." (Az.; VIII ZR 109/05, BGH)

    Google mal nach diesem Urteil, ob das auch auf euren Fall passt.

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    Antwort von Imera Imera

    du mußt den ursprünglichen Zustand wieder herstellen

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    Antwort von Padri Padri

    Es kommt auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen und Auszug an. Ohne diese Kenntnis kann man hier nichts raten. Sind die Fristen nicht starr, muss es so gemacht werden, wie im MV vereinbart. Sind sie starr, muss nichts gemacht werden.

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Genau wie Simpzon geschrieben hat. Bodenbeläge sind rückstandslos zu entfernen. Tapeten keinesfalls. MfG

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    Antwort von silkera silkera

    Das würde ich an Deiner Stelle mit dem Mieterverein klären, da sich hier in den letzten Jahren einiges zugunsten der Mieter verändert hat - viele alte Mietverträge sind damit auch nichtig

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    Antwort von gnadenlos gnadenlos

    die Klausel zur verpflichenden Renovierung bei Auszug ist nicht bindend

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