Mein Vermieter hat nach meinem Auszug aus der Wohnung 50 Euro berechnet, um zwei Steckdosen zu erneuern, an denen die Abdeckung fehlte. Ist so etwas üblich? Muss er mir die rechnung vorlegen oder kann er pauschal 50 Euro verrechnen?
Danke!
Mein Vermieter hat nach meinem Auszug aus der Wohnung 50 Euro berechnet, um zwei Steckdosen zu erneuern, an denen die Abdeckung fehlte. Ist so etwas üblich? Muss er mir die rechnung vorlegen oder kann er pauschal 50 Euro verrechnen?
Danke!
Elektriker holen! Anfahrt, Abfahrt! 2 neue Steckdosen montieren!
Dürfte im Normalfall teuerer werden als 50,00 €.
Du hättest ja beim Auszug selber 2 neue Steckdosen montieren können. Passende Abdeckungen für die alten dürften wohl einzeln nicht zu bekommen sein!
Wann erfolgte der Auszug ? Bis 3 Wochen nach desselben muss dem ehemaligen Mieter das Recht eingeräumt werden, event. Mängel selbst zu beseitigen. Das etzt logischerweise eine diesbezügliche Auffordeung voraus. Ansonsten muss eine Rechnung vorgelegt werden. Hat der ehemalige VM den Mängel selbst beseitigt, steht dem kein Ersatz zu, oder so es sich nur um Teiel handelt muss der die Kosten dafür nachweisen.
Der Auszug war zum 31.03.11, die Abrechnung haben wir jedoch erst jetzt erhalten, die ist aber vom 27.04. datiert. Es ist so aufgeführt: "Reparatur Steckdosen 50 Euro"
Selbstverständlich musst Du diesen Schaden bezahlen, und für einen Techniker sind diese Kosten auch normal. Du kannst einen Nachweis verlangen, ansonsten musst Du nicht zahlen...
Warum klaust du die Dinger auch, für 50 Euro hätte ich dir da auch neue Abdeckungen draufgeschraubt
Ne, die waren schon weg. das hat natürlich beim Einzug keiner dokumentiert...
...und wurde denn der Auszug dokumentiert?
Ja, da wurde es dokumentiert...
Die Steckdose war also die ganze Zeit offen? Oder fehlte nur der Rahmen?
Es fehlte nur der Rahmen, keine Sorge. Bei einer Dose handelt es sich auch nur um die Verkleidung des Telefonanschlusses ;-)
Gut, dann bin ich beruhigt. ;) Aber bei Markensteckdosen gibts die Rahmen sowieso nur separat, ergo also als Einzelteil.
Und kann er wie bei den Nebenkosten sagen, dass man die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bei ihm einsehen kann? Das steht nämlich auch noch dabei...