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Auszug ....was muss gemacht werden wenn vertraglich nichts geregelt ist?

Frage von ramona240379 ramona240379

und zwar geht es darum bin 2008 in eine wohnung gezogen nun ziehe ich dort aus.

die Wohnung war zwar tapeziert aber nicht gestrichen(kein neuer Anstrich ,Flecken an der Wand Löcher in den Wänden vom Vormieter bohrlocher.)Die Wohnung habe ich also selbst neu gestrichen. In der küche war es Zitronengelb gestrichen richtige löcher keine bohrlöcher es sah aus als sei dort ein schrank ausgerissen..... die gelbe farbe konnte nicht überstrichen werden .Dort habe ich dann mit Raufaser tapeziert und ebenfals gestrichen .

das Waschbecken ist auch kaputt gewesen bei Einzug trotz mehrmaliger aufforderung wurde es aber nicht erstzt.leider bin ich nicht zu einem anwalt gegangen JA ICH WEISS DAS WAR SEHR DUMM!!!!

ich habe um ein übergabe Protokol gebeten was aber ebenfals nicht erstellt wurde....

Nun zieh ich aus und möchte eigendlich meine gezahlte kaution zurück haben.......

Was muss ich jetzt alles in der Wohnung machen damit ich diese bekomme?

was sind eigendlich Oberböden SIND ES DIE DECKEN IN DER WOHNUNG?

PS GERICHTSURTEILE GERNE WILLKOMMEN

Danke GRUss MONa

 

 

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Antworten (1)

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    Antwort von astortom astortom

    Du musst die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben. Wenn die Schäden nicht im Vertrag stehen und du nicht beweisen kannst das sie beim Einzug schon gewesen sind bleibst du wohl darauf sitzen.

    Kommentar von ramona240379 ramona240379

    hmmm habe ja die leute die mir bei der Renovierung geholfen haben als zeugen..........

    Kommentar von ramona240379 ramona240379

    was ist eingedlich mit den rollos an den schrägen noch wohne ich ja hier......ist der Vermieter für die Reperatur zuständig oder der Mieter selbst

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